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Berichtigung
der Dritten Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung
Vom 24. Juni 2015
(BGBl. I Nr. 24 vom 29.06.2015 S. 1007)
Die Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 195) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d ist wie folgt zu fassen:
"d) Absatz 3 wird Absatz 2, und im Satzteil vor der Aufzählung werden die Angabe "bis 18" durch die Angabe "bis 25" sowie die Angabe "Absatz 2" durch die Angabe "Absatz 1"ersetzt."
ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
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