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Änderungstext
Sechste Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung
Vom 30. Dezember 2011
(BGBl. I Nr. 2 vom 04.01.2012 S. 49)
Auf Grund des § 31 Absatz 4 Satz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, der zuletzt durch Artikel 256 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
Die Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. März 2011 (BGBl. I S. 384, 940) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Position "Amifampridin" wird gestrichen.
b) In der Gruppe "Analgetika" wird die Position "- Kombination aus Paracetamol, Acetylsalicylsäure und Coffein" wie folgt gefasst:
alt | neu | ||||||||
|
"
". |
c) Die Gruppe "Antidiabetika" wird wie folgt geändert:
aa) Die Unterposition "- Sitagliptin" wird gestrichen.
bb) Nach der Position "- Kombination aus Metformin und Vildagliptin" wird folgende Position eingefügt:
"
- Kombination aus Metformin und Saxagliptin | 30 | 60 | 200 |
".
d) In der Gruppe "Antiepileptika" wird nach der Position "- Pregabalin" folgende Position eingefügt:
"
- Retigabin | 63 | 84 | 168 |
".
e) In der Gruppe "Antikoagulantien" wird die Position "Dabigatran" wie folgt geändert:
alt | neu | ||||||||
|
"
". |
f) In der Gruppe "Antirheumatika" wird die Position "- Etoricoxib" gestrichen.
g) Die Gruppe "Antivirale Mittel" wird wie folgt gefasst:
alt | neu | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(Stand: 15.02.2021)
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