umwelt-online: EG-Leitfaden der Guten Herstellungspraxis Anhang 1

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Herstellung steriler Arzneimittel Anhang 1

Stand: BAnz. Nr. 52 vom 04.04.2008 S. 1217

Gemäß § 2 Nr. 3 der AMWHV macht das Bundesministerium für Gesundheit die jeweils aktuelle Fassung des EG-GMP Leitfadens in deutscher Sprache im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt. Der EG-GMP Leitfaden ist der Leitfaden für die Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel und Prüfpräparate einschließlich seiner Anhänge, mit dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die ausführlichen Leitlinien nach Artikel 47 der Richtlinie 2001/83/EG 2 und nach Artikel 51 der Richtlinie 2001/82/EG 3 veröffentlicht hat.

Die Teile I und II des Leitfadens wurden mit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 27. Oktober 2006 (BAnz. S. 6887) veröffentlicht. Der Anhang 1 zu diesem Leitfaden ist am 14. Februar 2008 in einer überarbeiteten Fassung von der europäischen Kommission veröffentlicht worden. Dieser Anhang beinhaltet Leitlinien für die Herstellung steriler Arzneimittel und wird hiermit gemäß § 2 Nr. 3 AMWHV als Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung veröffentlicht.

Der Anhang 1 in seiner überarbeiteten Form findet für Gewebeeinrichtungen mit dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (BGBl. I S. 521) Anwendung. Für das Verbördeln von lyophilisierten Vials findet er ab dem 1. März 2010 Anwendung. Im Übrigen findet er ab dem 1. März 2009 Anwendung.


Grundsatz

Für die Herstellung steriler Produkte gelten besondere Anforderungen, um das Risiko einer Kontamination mit Mikroorganismen, Partikeln und Pyrogenen möglichst gering zu halten. Vieles hängt von der Fertigkeit, Schulung und dem Verhalten des betreffenden Personals ab. Die Qualitätssicherung ist hier von besonderer Bedeutung und die Herstellung muss streng nach sorgfältig festgelegten und validierten Methoden und Verfahren erfolgen. Die Sterilität oder andere Qualitätsaspekte dürfen sich nicht alleine auf den letzten Herstellungsschritt oder die Prüfung des Endproduktes stützen.

Anmerkung:

Dieser Leitfaden enthält keine detaillierten Methoden zur Bestimmung der mikrobiologischen und Partikelreinheit der Luft, Oberflächen usw. Es wird auf andere Kompendien wie EN/ISO Standards verwiesen.

Allgemeine Anforderungen

1. Die Herstellung steriler Produkte sollte in reinen Bereichen erfolgen, in die das Personal und/oder Geräte und Materialien nur über Schleusen gelangen können. In den reinen Bereichen sollte ein geeigneter Reinheitsgrad aufrechterhalten werden; die Belüftung sollte über Filter angemessener Wirksamkeit erfolgen.

2. Die verschiedenen Arbeitsgänge, wie die Vorbereitung von Bestandteilen, die Zubereitung des Produktes und die Abfüllung sollten in getrennten Zonen innerhalb des reinen Bereichs durchgeführt werden. Die Herstellungsvorgänge sind in zwei Kategorien zu unterteilen: erstens diejenigen, bei denen das Produkt im Endbehältnis sterilisiert wird und zweitens diejenigen, die in einigen oder allen Stadien aseptisch durchgeführt werden.

3. Reine Bereiche für die Herstellung steriler Produkte werden gemäß den geforderten Umgebungsmerkmalen eingestuft. Jeder Herstellungsvorgang erfordert einen angemessenen Reinheitsgrad der Umgebung im Betriebszustand, um das Risiko einer Kontamination des betreffenden Produktes oder Materials mit Partikeln oder Mikroorganismen möglichst gering zu halten.
Um den Bedingungen im Betriebszustand zu entsprechen, müssen diese Bereiche so ausgelegt sein, dass bestimmte Luftreinheitsgrade im Ruhezustand erreicht werden. Der "Ruhezustand" ist der Zustand, in dem die Produktionsausrüstung installiert und ohne Anwesenheit des Bedienungspersonals in Betrieb ist. Der "Betriebszustand" ist der Zustand, in dem die Anlage in der vorgesehenen Art mit der festgelegten Personenzahl betrieben wird.
Der "Betriebs-" und "Ruhezustand" sollte für jeden Beinraum oder Reinraumbereich definiert werden.
Für die Herstellung steriler Arzneimittel können vier Klassen unterschieden werden:

Klasse A: Die lokale Zone für Arbeitsvorgänge mit hohem Risiko, zum Beispiel Abfüllbereich, Stopfenbehälter, offene Ampullen und Fläschchen, Herstellung aseptischer Verbindungen. Normalerweise werden solche Bedingungen durch ein laminares Luftströmungssystem sichergestellt. Laminare Luftströmungssysteme sollten für eine gleichmäßige Luftströmungsgeschwindigkeit von 0,36 bis 0,54 m/s (Richtwert) am Arbeitsplatz sorgen. Die Aufrechterhaltung der Laminarität sollte nachgewiesen und validiert sein. Gerichtete Luftströmung und geringere Geschwindigkeiten können in geschlossenen Isolatoren und Handschuhboxen verwendet werden.
Klasse B: für aseptische Zubereitung und Abfüllung; dies ist die Hintergrundumgebung für eine Zone der Klasse A.
Klassen C und D: Reine Bereiche für die weniger kritischen Schritte bei der Herstellung steriler Produkte.

Klassifizierung der Reinräume und Reinluftanlagen

4. Reinräume und Reinluftanlagen sollten in Übereinstimmung mit der Norm EN ISO 14644-1 eingeteilt werden. Die Klassifizierung sollte deutlich von der Überwachung der Umgebung im Betriebszustand abgegrenzt werden. Die maximal erlaubte Zahl von Partikeln in der Umgebungsluft für jede Reinheitsklasse zeigt die folgende Tabelle:

  maximal erlaubte Partikelzahl pro m3 (gleich oder größer als die aufgeführte Größe)
 

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