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Regelwerk Lebensmittel, Arzneimittel

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zur Anhörung bezüglich Arzneimittel-Festbeträge

Vom 2. März 2011
(BAnz. Nr. 38 vom 09.03.2011 S. 963)


Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, auf der Basis der Gruppenbildungsbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Mai 2010, 16. September 2010, 21. Oktober 2010, 20. Januar 2011 und vom 17. Februar 2011 gemäß § 35 Absatz 5 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB V) für die folgenden Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen auf der Grundlage von

§ 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB V

§ 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

§ 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB V

die Festbeträge festzusetzen.

Gemäß § 35 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 SGB V ist Sachverständigen vor der Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Alle Vorschläge stehen deshalb auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkvspitzenverband.de/arzneimittel festbetraege.gkvnet abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller, dem Verband forschender Arzneimittelhersteller, dem Deutschen Generikaverband, dem Verband Pro Generika, dem Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands und dem Bundesverband der Arzneimittelimporteure mit der Bitte um Abgabe sachverständiger Stellungnahmen zugeleitet. Sachverständige ohne Zugriffsmöglichkeit auf die oben genannte Webseite, die nicht Mitglieder der oben genannten Verbände sind, können die Vorschläge schriftlich beim GKV-Spitzenverband anfordern. Stellungnahmen zu den Festbetragsvorschlägen sind spätestens bis zum 5. April 2011 schriftlich an den

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Festbeträge
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Telefax: 0 30 20 62 88-8 23 31

zu richten.

ENDE

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