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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (Pädiasalin® ) Inhalationslösung)

Vom 15. Oktober 2015
(BAnz. AT vom 30.10.2015 B5)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 6. August 2015 (BAnz AT 12.10.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V wird die Zeile "Pädiasalin® Inhalationslösung" wie folgt geändert:

1. In der Spalte "Produktbezeichnung" wird die Angabe "Pädiasalin® Inhalationslösung" ersetzt durch die Angabe "Pädiasalin® 0,9%".

2. In der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" wird die Angabe "17. März 2017" ersetzt durch die Angabe "17. März 2018".

II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am 1. November 2015 in Kraft.

ENDE

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