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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung über Änderungen gemäß § 5 der Packungsgrößenverordnung

Vom 16. Mai 2017
(BAnz AT vom 30.05.2017 B8)



Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) -regelt mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Berücksichtigung der Klassifikation nach § 73 Absatz 8 Satz 5 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen nach den §§ 1 ff. der Packungsgrößenverordnung.

Die Bekanntmachung vom 3. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 B7), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 11. Januar 2017 (BAnz AT 20.01.2017 B7) geändert -worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 1 wird ergänzt und geändert. Diese Ergänzungen und Änderungen sind in der Änderungsdatei zur Anlage 1kursiv gedruckt und gelten ab dem ersten Tag des zweiten auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger folgenden Kalendermonats.

Die Verwaltungsvorschrift samt Anlagen ist auf der Internetseite des DIMDI (www.dimdi.de) abrufbar und steht mit dem Tag der Veröffentlichung zur Verwendung gemeinfrei zur Verfügung.

Änderungsdatei zur Anlage 1
Übersicht der Messzahlen

Abschnitt 1
Abgeteilte orale Darreichungsformen
(Stückzahl)

Folgende Positionen werden ergänzt:

N1 N2 N3
Zytostatika/Metastasenhemmer 30 60 120
- Alectinib 80 240 -
- Anagrelid - - 100
... ... ... ...
- Olaparib 160 480 -
- Palbociclib 7 21 63
- Pazopanib 30 60 90

Abschnitt 3
Darreichungsformen zur rektalen und vaginalen Anwendung
(Stückzahl, soweit nicht anders angegeben)

Folgende Position wird ergänzt:

N1 N2 N3
3. Zur vaginalen Anwendung
- Ciclopirox 6 12 -
- Clindamycin 3 -s -
- Clotrimazol 1 3 6

Abschnitt 4
Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion
(Stückzahl, soweit nicht anders angegeben)

Folgende Position wird korrigiert *:

N1 N2 N3
Broncholytika/Antiasthmatika 6 12 -
- Mepolizumab 1 - 3
- Omalizumab 1 4 10

*) nach Rücksprache mit dem betroffenen pharmazeutischen Unternehmer wegen fehlender Berücksichtigung der Grundregel 2.3 im Workflow für Neue Messzahlen III 2015 (veröffentlicht im BAnz AT 29.01.2016 B8)

ID: 170838

ENDE

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