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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (AMOTM ENDOSOLTM)

Vom 10. November 2015
(BAnz AT 26.11.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß 1. Kapitel § 4 Absatz 2 in Verbindung mit 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 10. November 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 15. Oktober 2015 (BAnz AT 16.11.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V wird in der Zeile "AMOTM ENDOSOLTM" in der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" die Angabe "1. November 2015" ersetzt durch die Angabe "1. November 2018".

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 2. November 2015 in Kraft.

ENDE

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