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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (Oculentis BSS)

Vom 8. September 2015
(BAnz. AT vom 25.09.2015 B3)



I.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß 1. Kapitel § 4 Absatz 2 in Verbindung mit 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 8. September 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2015 (BAnz AT 11.09.2015 B1), wie folgt zu ändern:

In der Anlage V wird in der Zeile "Oculentis BSS" in der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" die Angabe "29. August 2015" ersetzt durch die Angabe "14. Dezember 2017".

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. August 2015 in Kraft.

ENDE

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