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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Perampanel

Vom 6. November 2014
(BAnz. AT vom 21.11.2014 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 6. November 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Oktober 2014 (BAnz AT 11.11.2014 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird wie folgt geändert:

  1. Die Angaben zu Perampanel in der Fassung des Beschlusses vom 7. März 2013 (BAnz AT 26.03.2013 B4) werden aufgehoben.
  2. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Perampanel wie folgt ergänzt:

Perampanel

Zugelassenes Anwendungsgebiet:


Perampanel (Fycompa®) ist angezeigt als Zusatztherapie fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Epilepsiepatienten ab 12 Jahren.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die Zusatztherapie fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Epilepsiepatienten ab 12 Jahren ist eine individuelle antiepileptische Zusatztherapie, soweit medizinisch indiziert und falls noch keine Pharmakoresistenz/Unverträglichkeit und Kontraindikationen bekannt sind, mit einem der folgenden Wirkstoffe:

Eslicarbazepin 1 oder Gabapentin oder Lacosamid 2oder Lamotrigin oder Levetiracetam oder Oxcarbazepin oder Pregabalin 1oder topiramat oder Valproinsäure oder Zonisamid.

Die Therapie soll nach Wahl des Arztes in Abhängigkeit der Basis- und Vortherapie(en) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel und etwaig einhergehender Nebenwirkungen erfolgen. Die jeweilige Zulassung der Präparate ist zu beachten.

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer individuellen antiepileptischen Zusatztherapie, soweit medizinisch indiziert und falls noch keine Pharmakoresistenz/Unverträglichkeit und Kontraindikationen bekannt sind, mit einem der oben benannten Wirkstoffe:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

Anzahl: ca. 70.600 bis 106.800 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Fycompa® (Wirkstoff: Perampanel) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 19. September 2014):

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/002434/ WC500130815.pdf

4. Therapiekosten 3

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der Therapie Behandlungsmodus 4 Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr Behandlungsdauer je Behandlung (Tage) Behandlungstage pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel 5
Perampanel kontinuierlich,
1 x täglich
kontinuierlich 365 365
Zweckmäßige Vergleichstherapie 5
Eslicarbazepin 1 kontinuierlich,
1 x täglich
kontinuierlich 365 365
Gabapentin kontinuierlich,
3 x täglich
kontinuierlich 365 365
Lacosamid 2 kontinuierlich,
2 x täglich
kontinuierlich 365 365
Lamotrigin kontinuierlich,
1 - 2 x täglich
kontinuierlich 365 365
Levetiracetam kontinuierlich,
2 x täglich
kontinuierlich 365 365
Oxcarbazepin kontinuierlich,
2 x täglich
kontinuierlich 365 365
Pregabalin 1 kontinuierlich,
2 - 3 x täglich
kontinuierlich 365 365
topiramat kontinuierlich,
2 x täglich
kontinuierlich 365 365
Valproinsäure kontinuierlich,
2 - 4 x täglich
kontinuierlich 365 365
Zonisamid kontinuierlich,
1 - 2 x täglich
kontinuierlich 365 365

Verbrauch:

Bezeichnung der Therapie

Wirkstärke (mg) Menge pro Packung
(tabletten) 6

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