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Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln
Abwehr von Arzneimittelrisiken
Vom 15. Juni 2012
(eBAnz. vom 12.09.2012 B6)
Anordnung von Auflagen zu den Zulassungen für zelluläre Blutkomponenten und gefrorene Frischplasmen hier: Anordnung von Maßnahmen zur Risikominimierung beim Einsatz von HIV-1 NAT-Testsystemen
Nach schriftlicher Anhörung der pharmazeutischen Unternehmer durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vom 2. November 2011 ergeht folgender
Bescheid
Bei der Herstellung von zellulären Blutkomponenten, therapeutischen Einzelplasmen und Stammzellzubereitungen zur hämatopoetischen Rekonstitution, die nach dem 1. Januar 2015 für den Verkehr freigegeben werden, müssen bei dem Spender-Screening HIV-1 NAT (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) Testsysteme eingesetzt werden, die geeignet sind, die mögliche Unterbestimmung bzw. die Nichterkennung einer Zielregion auszugleichen oder auszuschließen. Ein möglicher Ansatz ist die Verwendung eines sogenannten Dual-target NAT-Tests, bei dem zwei (oder mehrere) verschiedene Abschnitte des HIV-Genoms amplifiziert und nachgewiesen werden. Die Methode muss so ausgelegt sein, dass sie die Anforderung des PEI an die Mindestsensitivität für alle amplifizierten Genregionen erfüllt. Diese ist derzeit der verlässliche Nachweis einer HIV-1-RNA-Konzentration von mindestens 10.000 IU/mL, bezogen auf die Einzelspende, Referenzpräparat: 2nd WHO International Standard for HIV-1-NAT assays; NIBSC code 97/650; 5.56 log10 HIV-1-RNa IU/vial bzw. 3rd WHO International Standard for HIV-1-NAT assays; NIBSC code 10/152; 5.27 log10 HIV-1-RNa IU/vial).
Dieser Bescheid gilt nicht für Blutkomponenten, die am 1. Januar 2015 bereits hergestellt, aber aufgrund der noch nicht abgelaufenen Quarantänelagerungszeit noch nicht für den Verkehr freigegeben wurden. Diese Präparate dürfen zum InVerkehr-Bringen freigegeben werden, sofern nach Ablauf der Quarantänelagerungszeit die Untersuchung an einer nachfolgenden Spende oder Blutprobe desselben Spenders ein negatives Ergebnis mit einem HIV-1-NAT-Testsystem, das die Anforderungen dieses Bescheides erfüllt, ergeben hat.
Begründung:
Dem PEI wurden in den vergangenen Jahren mehrere Fälle aus dem Bereich des Blutspender-Screenings gemeldet, bei denen HIV-1-RNA-positive Spenden trotz entsprechend hoher RNA-Konzentrationen in der NAT-Testung nicht erkannt wurden, wobei es zu zwei bestätigten Übertragungen des Virus auf die Empfänger von Blutprodukten kam. Es konnte gezeigt werden, dass bei den verwendeten Testsystemen aufgrund einer eingeschränkten Bindungsfähigkeit eines der Primer ("mismatch") die virale Nukleinsäure nicht ausreichend amplifiziert und daher nicht nachgewiesen wurde. Zugrunde lagen hierbei neue HIV-1-Varianten, die zum Zeitpunkt des Designs der Tests noch nicht bekannt waren. Das Design aller davon betroffenen HIV-NAT-Testsysteme war so ausgelegt, dass nur eine Zielregion des HIV-1-Genoms erfasst wird (sog. Mono-target-NAT-Tests). Im Rahmen eines Informationsaustausches (Stufenplanverfahren, Stufe I) wurden die Blutspendeeinrichtungen gebeten, alle Fälle einer HIV-NAT-Fehlbestimmung zu dokumentieren, um die mögliche Problematik systematisch erfassen zu können. Bis Anfang 2011 beantworteten insgesamt 51 Blutspende-Einrichtungen den vom PEI verschickten Fragebogen.
Bei der Auswertung der Fragebögen fanden sich von 2007 bis Ende 2010 insgesamt 17 Fälle einer negativen HIV-NATTestung bei nachweislich mit HIV infizierten Spendern (3 bis 5 Fälle pro Jahr). Bei 14 der 17 Fälle war die serologische Spendertestung positiv, sodass die Spenden nicht zur Weiterverarbeitung freigegeben wurden. In zwei Fällen mit negativer NAT-Testung und negativer serologischer Spendertestung kam es zu einer HIV-Übertragung auf den Empfänger eines Blutproduktes. Bei einem weiteren Fall kam es trotz der Transfusion der Blutkomponente eines HIV-infizierten Spenders zu keiner Virusübertragung. Bezogen auf die Anzahl der getesteten Spenden und der Meldungen für den Zeitraum 2007 bis 2010 ergibt sich somit eine Häufigkeit von einer HIV-Übertragung auf 9,64 Millionen Spenden.
Ein vom PEI am 8. Juni 2011 initiiertes Expertentreffen mit Fachleuten aus Blutspendeeinrichtungen, aus virologischen Instituten, von Testherstellern und des PEI erbrachte einen Konsens, dass durch die Kombination der serologischen Spendertestung und der NAT-Testung bereits ein sehr hoher Sicherheitsstandard erreicht wurde. Die oben dargestellten Fälle werfen jedoch die Frage einer möglichen Erhöhung des Risikos durch HIV-1-Varianten mit neuen Mutationen auf, die von den derzeit verwendeten NAT-Screening-Tests nicht sicher erfasst werden. Bei ungünstigen Konstellationen kann es sowohl zur Unterbestimmung der Viruskonzentration als auch in einzelnen Fällen zum vollständigen Nichterkennen der HIV-Genome kommen. Nach Einschätzung der Experten aus virologischen Instituten finden sich bei der klinischen Betreuung HIV-infizierter Patienten immer wieder Virusvarianten, die von den CE-gekennzeichneten HIV-
(Stand: 15.02.2021)
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