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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ibrutinib

Vom 16. April 2015
(BAnz. AT vom 12.05.2015 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. April 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. März 2015 (BAnz AT 29.04.2015 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ibrutinib wie folgt ergänzt:

Ibrutinib

Zugelassene Anwendungsgebiete:

Ibrutinib (IMBRUVICA®) ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL).

IMBRUVICA® ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben, oder zur Erstlinien-Therapie bei Patienten mit einer 17p-Deletion oder einer TP53-Mutation, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind.

1. Ausmaß des Zusatznutzens des Arzneimittels

Ibrutinib ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 10 gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gemäß 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-Ba (VerfO) das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.

Ausmaß des Zusatznutzens:

Anwendungsgebiet 1:

Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL)

Nicht quantifizierbar.

Anwendungsgebiet 2:

a) Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben

Nicht quantifizierbar.

b) Erstlinien-Therapie bei Patienten mit einer 17p-Deletion oder einer TP53-Mutation, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind

Nicht quantifizierbar.

Anwendungsgebiet 1:

Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL)

Studienergebnisse nach Endpunkten 1:

Endpunktkategorie
Endpunkt
Ibrutinib (N = 111)
Mortalität
Mediane Überlebenszeit in Monaten
[95 %-KI]
Gesamtüberlebena 22,5
[13,7; n. e.]
Morbidität
n (Anteil Patienten in % [95 %-KI])
Gesamtansprechrateb
(IRC-Assessment)
76 (68,5 [59,0; 77,0])
Median in Monaten
[95 %-KI]
Progressionsfreies Überlebenc 13,0
[7,00; 17,5]
(gesundheitsbezogene) Lebensqualität
Es liegen keine verwertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
n (Anteil Patienten mit Ereignis in %)
UE 111 (100)
UE, CTCAE-Grad> 3 90 (81,1)
SUE 70 (63,1)
UE, die zu einer Unterbrechung der Behandlung führten 15 (13,5)
UE, die zum Tod führten 18 (16,2)

a) Anteil nach 24 Monaten: 47,3 % [95 %-KI: 37,1; 56,9].
b) Berechnungen basieren auf der exakten Binomialverteilung.
c) Daten aus dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

Verwendete Abkürzungen:
CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events;
IRC: Independent Review Committee;
KI: Konfidenzintervall;
N: Anzahl ausgewerteter Patienten;
n: Anzahl Patienten mit Ereignis; n.
e.: nicht erreicht;
SD: Standardabweichung;
SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis;
UE: unerwünschtes Ereignis

Anwendungsgebiet 2:

a) Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben

b) Erstlinien-Therapie bei Patienten mit einer 17p-Deletion oder einer TP53-Mutation, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind

Studienergebnisse nach Endpunkten (vorbehandelte Patienten) 2:

Endpunktkategorie
Endpunkt
Ibrutinib
(N = 195)
Ofatumumab
(N = 196)
Ibrutinib vs.
Ofatumumab
Mortalität
Mediane Zeit in Monaten Mediane Zeit in Monaten HR [95 %-KI]
p-Wert
Gesamtüberleben n. e. n. e.

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