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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ibrutinib
Vom 16. April 2015
(BAnz. AT vom 12.05.2015 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. April 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. März 2015 (BAnz AT 29.04.2015 B3), wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ibrutinib wie folgt ergänzt:
Zugelassene Anwendungsgebiete:
Ibrutinib (IMBRUVICA®) ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL).
IMBRUVICA® ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben, oder zur Erstlinien-Therapie bei Patienten mit einer 17p-Deletion oder einer TP53-Mutation, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind.
1. Ausmaß des Zusatznutzens des Arzneimittels
Ibrutinib ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 10 gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt gemäß 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-Ba (VerfO) das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.
Ausmaß des Zusatznutzens:
Anwendungsgebiet 1:
Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL)
Nicht quantifizierbar.
Anwendungsgebiet 2:
a) Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben
Nicht quantifizierbar.
b) Erstlinien-Therapie bei Patienten mit einer 17p-Deletion oder einer TP53-Mutation, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind
Nicht quantifizierbar.
Anwendungsgebiet 1:
Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL)
Studienergebnisse nach Endpunkten 1:
Endpunktkategorie Endpunkt |
Ibrutinib (N = 111) |
Mortalität | |
Mediane Überlebenszeit in Monaten [95 %-KI] |
|
Gesamtüberlebena | 22,5 [13,7; n. e.] |
Morbidität | |
n (Anteil Patienten in % [95 %-KI]) | |
Gesamtansprechrateb (IRC-Assessment) |
76 (68,5 [59,0; 77,0]) |
Median in Monaten [95 %-KI] |
|
Progressionsfreies Überlebenc | 13,0 [7,00; 17,5] |
(gesundheitsbezogene) Lebensqualität | |
Es liegen keine verwertbaren Daten vor. | |
Nebenwirkungen | |
n (Anteil Patienten mit Ereignis in %) | |
UE | 111 (100) |
UE, CTCAE-Grad> 3 | 90 (81,1) |
SUE | 70 (63,1) |
UE, die zu einer Unterbrechung der Behandlung führten | 15 (13,5) |
UE, die zum Tod führten | 18 (16,2) |
a) Anteil nach 24 Monaten: 47,3 % [95 %-KI: 37,1; 56,9].
b) Berechnungen basieren auf der exakten Binomialverteilung.
c) Daten aus dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Verwendete Abkürzungen:
CTCAE: Common Terminology Criteria for Adverse Events;
IRC: Independent Review Committee;
KI: Konfidenzintervall;
N: Anzahl ausgewerteter Patienten;
n: Anzahl Patienten mit Ereignis; n.
e.: nicht erreicht;
SD: Standardabweichung;
SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis;
UE: unerwünschtes Ereignis
Anwendungsgebiet 2:
a) Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL), die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben
b) Erstlinien-Therapie bei Patienten mit einer 17p-Deletion oder einer TP53-Mutation, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind
Studienergebnisse nach Endpunkten (vorbehandelte Patienten) 2:
Endpunktkategorie Endpunkt |
Ibrutinib (N = 195) |
Ofatumumab (N = 196) |
Ibrutinib vs. Ofatumumab |
Mortalität | |||
Mediane Zeit in Monaten | Mediane Zeit in Monaten | HR [95 %-KI] p-Wert |
|
Gesamtüberleben | n. e. | n. e. |
(Stand: 06.07.2018)
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