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Regelwerk, Lärm

Änderungstext

Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8829 (VNr. 6/03), d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung - IV 5 - 46-63 u. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport

- II a - 4-850.1 v. 4.11.2003 -

(MBl. Nr. 4 vom 23.01.2004 S. 97)


Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr u.d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 31.07.2000 (SMBl. NRW 7129) wird wie folgt geändert:

In Nr. 2.2 erhalten die beiden letzten Absätze folgende Fassung:

Hinweise zur Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Menschen liefert auch die VDI-Richtlinie:

VDI 2057 "Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen"

Blatt 1 "Ganzkörper-Schwingungen" (September 2002).

In ihrem Abschnitt 1.1 - Grundlagen, Allgemeines - wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Arbeits- und Umweltbedingungen gleiche Schwingungsbelastungen verschiedene Wirkungen haben können. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass für bestimmte Situationen gesonderte Normen entwickelt worden sind, wie z.B. für Schwingungseinwirkungen in Wohngebäuden (DIN 4150-2 und ISO 2631-2), Schwingungen auf Schiffen (DIN ISO 6954) oder auf Schienenfahrzeugen (ISO 10056).

Ferner heißt es im Abschnitt 6.2 - Beurteilung, Schwingungswahrnehmung und Wohlbefinden:

Das Kriterium "Wohlbefinden" bei Schwingungsbelastung ist nach der jeweils vorliegenden Situation zu beurteilen. So wird z.B. von einem Fahrer einer mobilen Arbeitsmaschine eine höhere frequenzbewertete Beschleunigung aw(t) als "Wohlbefinden" eingestuft als bei einer Fahrt in einem Personenkraftwagen oder beim Aufenthalt in Gebäuden. Bei der Beurteilung von Ganzkörper-Schwingungen in Gebäuden sind DIN 4150-2 und ISO 2631-2 zu beachten."

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(Stand: 26.04.2021)

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