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Bekanntmachung über die nach der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden
- Bremen -
Vom 11. Februar 2014
(BremGBl. Nr. 4 vom 28.01.2008 S. 10)
Gl.-Nr.: 8053-h-2
Der Senat bestimmt:
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 11.02.2021)
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