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Regelwerk

Kapitel R.12: System der Verwendungsdeskriptoren *
Version: 2
- Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung -

Fassung März 2010



Vorwort

In den vorliegenden Leitlinien werden die nach REACH erforderlichen Informationen über Stoffeigenschaften, Exposition, Verwendungen, Risikomanagementmaßnahmen und die Stoffsicherheitsbeurteilung beschrieben. Das vorliegende Dokument gehört zu einer Reihe von Leitlinien, die allen Beteiligten helfen sollen, ihre Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sie enthalten ausführliche Anleitungen zu einer Reihe von grundlegenden REACH-Verfahren sowie zu einigen spezifischen wissenschaftlichen und/oder technischen Methoden, die von Industrie und Behörden im Rahmen von REACH anzuwenden sind.

Die Leitlinien wurden in den REACH-Umsetzungsprojekten (RIP) unter Federführung der Dienststellen der Europäischen Kommission und mit Beteiligung aller Akteure - Mitgliedstaaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen - erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Nach Annahme durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wurden die Leitlinien der ECHa zur Veröffentlichung und weiteren Betreuung übergeben. Aktualisierungen der Leitlinien werden von der ECHa erarbeitet und anschließend in einem Anhörungsverfahren unter Einbeziehung aller Akteure - Mitgliedstaaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen - vorgestellt. Zu Einzelheiten über das Anhörungsverfahren siehe:

http://echa.europa.eu/doc/FINAL_MB_30_2007_Consultation_procedure_on_guidance.pdf

Sie finden diese Leitlinien auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur

http://echa.europa.eu/reachde.asp

Neue Leitlinien und aktualisierte Fassungen bestehender Leitlinien sollen ebenfalls auf dieser Website veröffentlicht werden.

Der vorliegende Text stützt sich auf die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 1.

Dokumenthistorie

Version Anmerkung Datum
Version 1 Erste Ausgabe Mai 2008
Version 1.1
  • Die Verfahrenskategorien (PROC) für die Verarbeitung von Metallen und anderen Mineralien wurden in das PROCNummerierungssystem aufgenommen.
  • SU 10 wurde leicht umformuliert.
  • "PC 39, Körperpflegeprodukte" wurden hinzugefügt.
  • Zellstoff wurde in SU 6 hinzugefügt, und die Unterteilung der Bereiche wurde durch "sonstige" Produktions- oder Dienstleistungsbereiche erweitert (0-1 für "sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit chemischen Stoffen" und 0-2 für "sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten, nicht im Zusammenhang mit chemischen Stoffen").
  • Das Nummerierungssystem der Erzeugniskategorien wurde technisch gestrafft.
  • - Alles "Sonstige" wurde vom Ende der Auswahlliste an den Anfang umgestellt.
Juli 2008
Version 1.2 - Berichtigung der Nummerierung von PROC 22 in Anhang R.12-3

- Umgruppierung von Kameras und Videokameras von AC 9 nach AC 3-4 in Anhang R.12-4.

- Anpassung des Nummerierungssystems in Anhang R.12-4 an die Kategoriestruktur.

Oktober 2008
Version 2
  • Klarere und konsistentere Gestaltung der Einführung in Bezug auf den Zweck des Verwendungsdeskriptorsystems.
  • Herstellung expliziterer Verweise auf Artikel 37 (der nachgeschaltete Anwender teilt dem Lieferanten eine Verwendung mit) und IUCLID, Abschnitt 3.5, in Abschnitt R.12.1.
  • Aufnahme von Klarstellungen und Definitionen in R.12.2.
  • Straffung der Terminologie zu "chemischen Produkten" (= Stoffe als solche und in Gemischen) und Erzeugnissen.
  • Getrocknete/gehärtete Gemische sind durch
    Erzeugniskategorien abgedeckt, da sie eine definierte Form und Oberfläche aufweisen.
  • Aufnahme von aktualisierten Beispielen zur praktischen Anwendung des Deskriptorsystems: Siehe Abschnitt R.12.4 und R.12.5. .
  • Einführung einer neuen Tabelle R.12-1 zur besseren Erläuterung der Beziehung zwischen Verwendungsbeschreibung und Expositionsabschätzungen der Stufe 1.
  • Ergänzung eines kurzen Absatzes in Abschnitt 12.2.1 zu den verschiedenen Akteuren im Lebenszyklus eines Stoffes.
  • Angleichung der Struktur von Abschnitt 12.3.1 bis 12.3.5. Aufnahme von drei Unterabschnitten: Definition und Geltungsbereich des
  • Deskriptors; Anleitung für die Zuordnung zu einer geeigneten
    Kategorie; Verknüpfung mit Beurteilung der Stufe 1.
  • Teilung der Verwendungssektor-Deskriptorenliste in zwei Arten von Informationen: Hauptanwendergruppen im Lebenszyklus eines Stoffes als Hauptdeskriptor (SU 3, 21, 22) und Endverwendungssektor (alle Einträge) als Ergänzungsdeskriptor, siehe Anhang R.12-1 .
  • Klarere Unterscheidung der beiden Funktionen der Produktkategorie (PC) in Abschnitt R.12.3.2:
    i) Beschreibung der Gemische formulierenden Sektoren nach Art des Gemischs und
    ii) Arten von Verbraucherprodukten, die mit der ECETOC targeted Risk Assessment (TRA) für Verbraucher bewertet werden können (siehe Anhang R.12-2.2).
  • Klarere Unterscheidung der beiden Funktionen der Erzeugniskategorie (AC) in Abschnitt 12.3.5:
    i) Art des Erzeugnisses
    bezogen auf die Nutzungsdauer und das nachfolgende Abfallstadium des Stoffes (Handhabung des Erzeugnisses durch Arbeitnehmer und/oder Verbraucher) und
    ii) Arten von Verbrauchererzeugnissen, die mit der TRa bewertet werden können. Siehe Anhang R.12-5.1 und R.12-5.3.
  • Aufnahme einer Liste von Produkt-Unterkategorien, auf die in der ECETOC targeted Risk Assessment (TRA) für Verbraucher eingegangen wird, siehe Anhang R.12-2.2

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