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VwV Schutzimpfungen - Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Sachsen -
Vom 8. Dezember 2022
(SächsABl. Nr. 52 vom 29.12.2022 S. 1506)
A. Öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Gemäß § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2150) geändert worden ist, sollen durch die obersten Landesgesundheitsbehörden öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen werden. In Sachsen formuliert die Sächsische Impfkommission (SIKO), als Beirat des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), eigene sächsische Impfempfehlungen auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der STIKO und unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und Besonderheiten in Sachsen und berät dazu das SMS. Auf dieser Basis werden nachfolgende aktive Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe im Rahmen der aktuell gültigen Empfehlungen der SIKO oder der sächsischen Herdbekämpfungsprogramme (Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten) öffentlich empfohlen.
Die öffentlichen Empfehlungen sind unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Individuelle Indikationsstellung und Durchführung der Schutzimpfungen haben entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft zu erfolgen. Die öffentliche Empfehlung enthebt die Ärztin oder den Arzt nicht von der im Einzelfall gebotenen Sorgfalt und befreit sie oder ihn nicht von der sich aus einer etwaigen Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ergebenden Haftung.
Mit speziellen Empfehlungen der SIKO zu allgemeinen Kontraindikationen von Schutzimpfungen, zu Impfabständen, zu Impfungen im Zusammenhang mit Operationen, zu hygienischen Grundbedingungen bei der Durchführung, zur Aufklärungspflicht bei Schutzimpfungen, zur Dokumentation, zum Auftreten von atypischen Impfverläufen und zu Schutzimpfungen bei chronisch Kranken und Immunsupprimierten werden impfende Ärztinnen und Ärzte bei der Durchführung der Impfungen unterstützt.
Dem SMS bleibt es unbenommen, auch außerhalb dieser Verwaltungsvorschrift (ergänzende) öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe auf der Grundlage von § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes auszusprechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Weltgesundheitsorganisation die Ausbreitung eines konkreten Infektionsgeschehens als Pandemie einstuft sowie im Falle des Auftretens impfpräventabler neuer oder wieder auftretender Erreger, soweit jeweils zugelassene Impfstoffe zur Verfügung stehen.
I.
Empfohlene Schutzimpfungen
1. Standardimpfungen
Standardimpfungen werden gegen folgende übertragbare Krankheiten beziehungsweise Infektionen öffentlich empfohlen:
2. Indikationsimpfungen
Bei Vorliegen einer Indikation aus besonderem Anlass (medizinisch, beruflich und/oder reisebedingt) werden aktive Schutzimpfungen gegen folgende übertragbare Krankheiten beziehungsweise Infektionen öffentlich empfohlen:
* Im Vollzug der Internationalen Gesundheitsvorschriften dürfen Impfungen gegen Gelbfieber nur in speziellen, dafür durch das SMS zugelassenen Impfstellen erfolgen.
3. Postexpositionelle Impfungen
Zur postexpositionellen Prophylaxe werden aktive Schutzimpfungen gegen folgende übertragbare Krankheiten beziehungsweise Infektionen öffentlich empfohlen:
4. Impfstoffe
(Stand: 16.01.2023)
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