Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie

Vom 22. November 2011
(GV.NRW Nr. 26 vom 29.11.2011 S. 587)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 17. Dezember 1999(GV. NRW. S.662), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009(GV. NRW. S.750), wird wie folgt geändert:

1. In § 20 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender neuer Satz 5 eingefügt:

"Eine Beobachtung durch Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist verboten."

2. Nach dem neuen Satz 5 wird ein neuer Satz 6 eingefügt.

"Eine Beobachtung im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen darf ausschließlich durch den Einsatz von Personal erfolgen."

3. Der bisherige Satz 5 wird wie folgt neu gefasst und wird zu Satz 7: 

alt neu
Bei Fixierungen ist eine ständige Beobachtung sicherzustellen.  "Bei Fixierungen ist eine ständige persönliche Beobachtung mit kontinuierlicher Kontrolle der Vitalfunktionen durch eine Sitzwache sicherzustellen."

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.03.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion