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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Kammern für die Heilberufe
- Niedersachsen -
Vom 18. November 2022
(Nds. GVBl. Nr. 39 vom 24.11.2022 S. 716)
Aufgrund des § 14 des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. März 2022 (Nds. GVBl. S. 218), wird verordnet:
Die Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Kammern für die Heilberufe vom 25. November 2004 (Nds. GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2022 (Nds. GVBl. S. 638), wird wie folgt geändert:
1. § 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a) Am Ende des Buchstabens i wird das Semikolon durch ein Komma ersetzt.
b) Es wird der folgende Buchstabe j angefügt:
"j) die Aufgaben der zuständigen Stelle nach dem Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen vom 23. März 2022 (Nds. GVBl. S. 189) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung;".
2. In § 2 Satz 1 wird nach der Angabe " § 1" die Angabe "Nr. 1 Buchst. a bis i und Nrn. 2 bis 5" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 222447
ENDE |
(Stand: 28.11.2022)
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