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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren
Gesundheitsrechts
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 7. April 2026
(GVOBl. M-V Nr. 11 vom 24.04.2026 S. 305)
Artikel 1
Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Das Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Oktober 2024 (GVOBl. M-V S. 558, 560) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 5 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 5a Leistungen".
b) In der Angabe zu § 8 wird die Angabe "Abs." durch die Angabe "Absatz" ersetzt.
c) Die Angabe zu § 12 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 12 Beiträge und Gebühren | " § 12 Finanzwesen". |
d) Nach der Angabe zu § 14 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 14a Ehrenamtlichkeit".
e) Nach der Angabe zu § 29 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 29a Sitzungen und Beschlüsse".
f) Die Angabe zu Unterabschnitt 2 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| Unterabschnitt 2 Weiterbildung der Ärzte |
"Unterabschnitt 2 Weiterbildungen der Ärztinnen und Ärzte". |
g) Die Angabe zu § 47 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 47 Grundsätze der Ausbildung | " § 47 Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin". |
h) Die Angabe zu den §§ 48 und 49 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 48 Anderweitige Ausbildung
§ 49 Ausbildungsordnung |
" § 48 (weggefallen)
§ 49 (weggefallen)". |
i) In der Angabe zu § 50 wird nach der Angabe "Bezeichnung" die Angabe ""Praktische Ärztin" oder" eingefügt.
j) Die Angabe zu Unterabschnitt 4 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| Unterabschnitt 4 Weiterbildung der Apotheker |
"Unterabschnitt 4
Weiterbildungen der Apothekerinnen und Apotheker". |
k) Die Angabe zu Unterabschnitt 5 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| Unterabschnitt 5 Weiterbildung der Tierärzte |
"Unterabschnitt 5 Weiterbildungen der Tierärztinnen und Tierärzte". |
l) Die Angabe zu Unterabschnitt 6 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| Unterabschnitt 6 Weiterbildung der Zahnärzte |
"Unterabschnitt 6 Weiterbildungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte". |
m) Die Angabe zu § 67 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 67 Richter | " § 67 Richterinnen und Richter". |
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
| alt | neu |
(1) Mitglieder der Kammern sind alle Ärzte, Apotheker, Tierärzte sowie Zahnärzte, die in Mecklenburg-Vorpommern
|
"(1) Mitglieder der Kammern sind alle Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker (Berufsangehörige), die in Mecklenburg-Vorpommern
|
(Stand: 28.04.2026)
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