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Regelwerk, Biotechnologie

Die Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - Aktualisierung der Definitionen
Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

Vom 30. Juni 2010
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 7/2010)



Im Jahr 1999 sind erstmals Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention erschienen, deren einzelne Empfehlungen mit einer Evidenzkategorie (I bis IV) belegt waren [1].

Bis dahin wurden zur Verdeutlichung und Differenzierung des Empfehlungsgrades (der Verbindlichkeit oder Notwendigkeit von einzelnen Empfehlungen) modale Hilfsverben wie "soll", "sollte" oder "muss" verwendet. Um Anwendern in Klinik und Praxis die wissenschaftliche Grundlage von Empfehlungen zu verdeutlichen und zudem Entscheidungsspielräume aufzuzeigen, entschied sich die Korn mission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, Evidenzgrade für die einzelnen Empfehlungen, basierend auf wissenschaftlichen Studien oder theoretischer Begründung, anzugeben.

Die Kriterien wurden in Anlehnung an die von den centers for Disease Control and Prevention (CDC, Atlanta) verwendeten Kriterien entwickelt und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. In Ergänzung zu den damals von den CDC verwendeten Kategorien wurde eine Kategorie IV eingeführt, um solche Anforderungen zu kennzeichnen, die gesetzliche Bestimmungen zur Grundlage haben ( Tab.1).

Tab. 1: Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (1999)

Kategorie IA: Nachdruckliche Empfehlung für alle Krankenhäuser

Die Empfehlungen basieren auf gut konzipierten experimentellen oder epidemiologischen Studien.

Kategorie IB: Nachdrückliche Empfehlung für alle Krankenhäuser

Die Empfehlungen werden von Experten und aufgrund eines Konsens-Beschlusses der Krankenhaushygiene-Kommission am Robert Koch-Institut als effektiv angesehen und basieren auf gut begründeten Hinweisen für deren Wirksamkeit. Eine Einteilung der entsprechenden Empfehlung in die Kategorie IB kann auch dann erfolgen, wenn wissenschaftliche Studien möglicherweise hierzu nicht durchgeführt wurden.

Kategorie II: Empfehlungen zur Einführung/Umsetzung in vielen Kliniken

Die Empfehlungen basieren teils auf hinweisenden klinischen oder epidemiologischen Studien, teils auf nachvollziehbaren theoretischen Begründungen oder Studien, die in einigen, aber nicht allen Kliniken anzuwenden sind.

Kategorie III: keine Empfehlung oder ungelöste Fragen

Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende Hinweise vorliegen oder bislang kein Konsens besteht.

Kategorie IV: Rechtliche Vorgaben

Anforderungen, Maßnahmen und Verfahrensweisen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, durch autonomes Recht oder Verwaltungsvorschriften zu beachten sind.

Einhergehend mit der Eingruppierung in eine Evidenzkategorie wurde, wann immer möglich, die zu dieser Eingruppierung führende Literatur zitiert, um dem Anwender die Möglichkeit zu geben, die Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf die eigenen Patienten zu überprüfen.

Von 1999 bis 2007 sind 13 verschiedene Empfehlungen, in denen die Evidenzkategorien verwendet wurden, veröffentlicht worden [2, 3, 4,5, 6, 7, 8, 9, 10,11,12,13,14,15].

Für 839 Einzelempfehlungen wurde dabei eine Kategorie vergeben, wobei zirka 7o% der Empfehlungen der Evidenzkategorie IB entsprachen. Die anderen Kategorien wurden mit jeweils zirka 10% nahezu gleich häufig vergeben. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Bereichen. Während in klinischen Bereichen, zum Beispiel für die Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Pneumonien, ein Drittel der Empfehlungen der höchsten wissenschaftlichen Evidenzkategorie Ia entsprachen, wurde diese Kategorie für die Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten nicht einmal vergeben. Dies spiegelt jedoch auch die Realität und Ethik der medizinischwissenschaftlichen Forschung wieder. Während bestimmte Behandlungsmethoden durchaus im Rahmen klinischer Studien verglichen werden können, verbietet es die Ethik, wissentlich suboptimal aufbereitete Medizinprodukte am Menschen zu verwenden, sodass hier nicht klinische Studien, sondern Überlegungen zur besten technischen Praxis im Vordergrund stehen.

Die Evidenz-Kategorisierung hat sich in den zurückliegenden Jahren bewährt. Sie stellen in der täglichen Praxis der Hygiene eine starke Argumentationshilfe bei der Entscheidung für oder gegen die Einführung bestimmter Präventionsmaßnahmen dar.

Dennoch zeigte die Auseinandersetzung mit den Definitionen der Kategorien, dass bestimmte Formulierungen nicht mehr der Arbeitsmethodik der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention bei der Erstellung der Empfehlungen entsprechen und fortentwickelt werden sollten. Hatte man sich 1999 noch entschlossen, den Gültigkeitsbereich für einzelne Empfehlungen in das System der Kategorien zu integrieren ("für alle Krankenhäuser" in Kategorie Ia und IB; "Einführung/Umsetzung in vielen Kliniked in Kategorie II), so zeigt sich inzwischen, dass diese Einschränkungen nicht dem Inhalt der Empfehlungen entsprechen. Zudem zeigte sich, dass gerade die Vergabe der Kategorie III zu Missverständnissen führte. So war nicht immer klar, ob von der Durchführung einer Maßnahme mit Kategorie III abgeraten wurde oder ob die Evidenz nicht ausreichte, zur Effizienz der Maßnahme Stellung zu nehmen.

Dies hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zum Anlass genommen, die Evidenzkategorien zu überarbeiten und zu konkretisieren, wo Bedarf bestand.

Hierbei wurden die folgenden Bedingungen zugrunde gelegt:

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