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Regelwerk

Empfehlungen Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen
Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut

(Bundesgesundheitsbl. 2000 S. 644)



1 Allgemeines

Invasive Eingriffe werden - nach ihrem Ausmaß sowie nach ihrem Gefährdungsgrad - unterteilt in

In Abhängigkeit vom Kontaminationsgrad der betroffenen Körperregion werden sie unterteilt in Eingriffe

Ziel aller Hygienemaßnahmen bei invasiven Eingriffen ist gleichermaßen der Schutz des betroffenen Patienten und anderer Patienten sowie der Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor nosokomialen bzw. berufsbedingten Infektionen. Zu einem ausreichenden Infektionsschutz tragen betrieblichorganisatorische, funktionellbauliche und apparativtechnische Präventionsmaßnahmen bei [1, 2]. Deren wechselseitige Gewichtung wird wesentlich durch die medizinische Aufgabenstellung einer Operationsabteilung und die jeweiligen

örtlichen Bedingungen bestimmt. Der detaillierte Abgleich zwischen hygienischen, ausstattungstechnischen und organisatorischen Vorgaben und Ansprüchen kann deshalb nicht Gegenstand einer allgemeinen nationalen Leitlinie sein. Die vorliegende Empfehlung muss deswegen obligat den örtlichen Gegebenheiten entsprechend in detaillierten Ausführungsplänen und Arbeitsanweisungen umgesetzt werden und ist mit dem Krankenhaushygieniker abzustimmen. Diese Ausführungspläne und Arbeitsanweisungen werden durch eine Einweisung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter ergänzt.

Die Anforderungen der Hygiene bei ambulant durchgeführten und bei stationär durchgeführten invasiven Eingriffen unterscheiden sich im Übrigen nicht.

2 Operationen

2.1 Baulichfunktionelle Anforderungen

2.1.1 Allgemeines

Die hygienischen Anforderungen an die baulichfunktionelle Gestaltung von Operationsabteilungen richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung. Durch eine adäquate Raumplanung wird eine sinnvolle Ablauforganisation erleichtert und sichergestellt, dass bei allen Operationen (unabhängig von ihrer fachlichen Zuordnung und ihrem Kontaminationsgrad) hygienisch einwandfreies Arbeiten unter Berücksichtigung

der jeweiligen medizintechnischen Ausrüstung und des Personalaufwands möglich ist. Alle Räume müssen ihren Funktionen entsprechen. Einzelne OP-Einheiten bzw. Operationsabteilungen für bestimmte operative Disziplinen bzw. für Operationen bestimmten Kontaminationsgrades vorzuhalten, kann unter hygienischen, unter ausstattungstechnischen oder unter organisatorischen Aspekten zweckmäßig sein (Kat. I B).

Die Operationsabteilung ist gegenüber dem übrigen Krankenhaus abgetrennt (Kat. I B). Der Zugang erfolgt für das Personal über Personalumkleideräume (Personalschleusen) (Kat. I B), für Patienten durch den Patientenübergaberaum oder eine Übergabefläche (Kat. I B), alternativ über eine Umbettung in der Einleitungszone (Kat. III). Innerhalb der OP-Abteilung ist eine Trennung der Flurwege (für Patienten, Personal, Güter etc. ) mit Ausnahme ausgewiesener Sterilgutflure nicht erforderlich (Kat. I B).

2.1.2 Räume und Flächen

Zu einer Operationsabteilung gehören

Operationsräume sollen in sich abgeschlossen sein und möglichst wenige, aber ausreichend dimensionierte Türen haben. Wasserarmaturen und Bodeneinläufe innerhalb eines Operationsraumes sind nicht zulässig (Kat I B). Die Narkoseeinleitung bzw. die Narkoseausleitung kann entweder im OP-Raum selbst oder in für diese Funktionen vorgesehenen Räumen oder Flächenbereichen durchgeführt werden. Dabei können diese für mehrere beieinander liegende Operationsräume - in deren Nähe - zusammengefasst werden (Kat I B).

Räume oder Flächen für die Händewaschung und -desinfektion können für mehrere beieinander liegende Operationsräume - in deren Nähe - zusammengefasst werden (Kat I B).

Falls InstrumentiertischenichtimOP vorbereitet werden (s. 2.2.1), sondern in einem gesonderten Raum (Vorbereitungsraum für Instrumentiertische), müssen dort die gleichen hygienischen Bedingungen wie im OP gewährleistet sein.

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(Stand: 06.07.2018)

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