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Anforderungen der Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis
Empfehlungen Anhang zur Anlage zu Ziffern 5.1 und 4.3.3
(Bundesgeundheitsbl. 1997 S. 361)
Im Bundesgesundheitsblatt 5/1994 wurde die Anlage zu Ziffern 5.1 und 4.3.3 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention ≫Anforderungen der Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis≪ veröffentlicht, die in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Robert Koch-Institut erarbeitet und von der Kommission für ≫Krankenhaushygiene und Infektionsprävention≪ beraten und verabschiedet wurde.
Die Zuordnung von operativen Eingriffen zu der räumlichen Anforderungen wurde vom BDC vorgeschlagen und von der Kommission für ≫Krankenhaushygiene und Infektionsprävention≪ ergänzt und beschlossen.
Einteilung
Nachstehend wird eine Einteilung der operativen Eingriffe gemäß § 115 (Abs. 1) 1. SGB V der katalogisierten ambulant durchführbaren Operationen laut Mindestanforderung der Anlage zu Ziffer 5.1 ≫Anforderungen der Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis≪ und der Anlage zu Ziffern 4.3.3 ≫Anforderungen der Hygiene an die funktionellbauliche Gestaltung von Operationsabteilungen, von Einheiten für kleine operative Eingriffe sowie von Untersuchungs- und Behandlungsräumen für operative Fachgebiete≪ vorgenommen.
Dabei entsprechen nach Ziffer 3.1 der Anlage 5.1 Operationsraum/-räume dem Eingriffsraum = E nach Ziffer 3 der Anlage 4.3.3 und nach Ziffer 4.1 der Anlage 5.1 Operationsraum/-räume mit erhöhten Anforderungen an die Keimarmut dem Operationsraum = Op. Bei der Zuordnung von operativen Eingriffen ist für Eingriffe oralchirurgischer Art der zahnärztliche Behandlungsraum dem Eingriffsraum gleichzusetzen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass bei operativen Eingriffen, bei denen sowohl die Anforderungen nach Ziffer 4 (Op) und als auch 3 (E) denkbar sind, aus Gründen der Sicherheit die Anforderungen nach Ziffer 4 erfüllt werden sollen.
Der Einsatz raumlufttechnischer Anlagen aus Gründen der Infektionsprophylaxe wird bei der Implantation größerer alloplastischer Materialien für notwendig angesehen.
Damit werden am wirksamsten erhöhte Anforderungen an die Keimarmut und Forderungen der Ergonomie, der Klimaphysiologie und der Infektionsprävention aber auch von arbeitsmedizinischen Vorschriften erfüllt.
OP | E | |
Kapitel F: Innere Medizin | ||
X | Thoraskokopie oder Mediastinoskopie | |
X | Laparoskopie/Pelviskopie | |
Kapitel J: Gynäkologie | ||
X | Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe unter Ultraschallsicht | |
X | Transabdominale Blutentnahme aus der Nabelschnur unter Ultraschallsicht | |
X | Entfernung von Nachgeburt | |
X | Naht eines oder mehrerer Zervixrisse | |
X | X | Operation einer Extrauterinschwangerschaft mit Entfernung des Eileiters - endoskopisch |
X | X | Operation einer Extrauterinschwangerschaft unter Erhaltung des Eileiters - endoskopisch |
X | Beendigung einer Fehlgeburt | |
X | Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion | |
X | Messerkonisation der Portio | |
X | Durchtrennung oder Sprengung eines Narbenstranges der Scheide | |
X | Abrasio der Gebärmutterhöhle | |
X | Hysteroskopie | |
X | X | Vordere Scheidenplastik |
X | Hintere Scheidenplastik | |
X | X | Plastische Operation am Gebärmutterhals |
X | Cerclage bei Zervixinsuffizienz | |
X | Kolpozöliotomie | |
X | Versorgung vaginaler Nachblutung | |
X | Exstirpation oder Marsupialisation von Vaginalzysten oder Bartholin-Zysten | |
X | X | Operation an den Adnexen einer Seite und/oder an der Gebärmutter - - endoskopisch |
X | Gewinnung von Eizellen zur Invitro Fertilisation | |
X | Gewinnung von Eizellen und intratubarer Transfer | |
Kapitel K: Augenheilkunde | ||
X | Entfernung einer Geschwulst, von Fremdkörpern aus der Augenhöhle | |
X | Operation der Augenhöhle | |
X | Tränensackexstirpation der Tränendrüse | |
X | Plastische Korrektur der Lidspalte | |
X | Operation der Lidsenkung | |
X | Operation der Lidsenkung mit direkter Lidhebeverkürzung | |
X | Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung | |
X | Naht einer Bindehaut oder einer nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde | |
X | Verlängerung, Verkürzung oder Verlagerung eines geraden Augenmuskels | |
X | Verlängerung, Verkürzung oder Verlagerung eines oder beider schrägen Augenmuskeln | |
X | X | Eröffnung, Spülung und/oder Wiederherstellung der vorderen Augenkammer je nach Aufwand |
X
X |
X | Diszision der Linse oder Diszision oder Laser Ausschneidung des Nachstars
- offen - Laser |
X | Staroperation | |
X |
(Stand: 06.07.2018)
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