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Regelwerk, Biotechnologie

Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch Institut (RKI)

(Bundesgesundheitsbl. 2016)



Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

Die im nachfolgenden Dokument gegebenen Empfehlungen basieren auf den aktuellen Kategorien der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention aus dem Jahr 2010 [1]. Diese werden nachfolgend nochmals aufgeführt.

Kategorie IA:
Diese Empfehlung basiert auf gut konzipierten systematischen Reviews oder einzelnen hochwertigen randomisierten kontrollierten Studien.

Kategorie IB:
Diese Empfehlung basiert auf klinischen oder hochwertigen epidemiologischen Studien und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen.

Kategorie II:
Diese Empfehlung basiert auf hinweisenden Studien/Untersuchungen und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen.

Kategorie III:
Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende oder widersprüchliche Hinweise vorliegen, deshalb ist eine Empfehlung nicht möglich.

Kategorie IV:
Anforderungen, Maßnahmen und Verfahrensweisen, die durch allgemein geltende Rechtsvorschriften zu beachten sind.

1 Einleitung

Im vorliegenden Dokument wird die Empfehlung der KRINKO zur Händehygiene aus dem Jahr 2000 aktualisiert und erweitert.

Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Geburtshäuser/Entbindungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vergleichbare Behandlungs- und Versorgungseinrichtungen sowie Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sind gemäß § 23 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz ( IfSG) zur Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen verpflichtet [2]. Im Hygieneplan der Einrichtung sind die Indikationen für die Maßnahmen der Händehygiene in Abhängigkeit von den Arbeitsaufgaben und den Besonderheiten der zu betreuenden Patienten einschließlich der Rahmenbedingungen, die Durchführung und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Berufsgruppen (z.B. Pflegedienst, OP-Team, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammen, Reinigungsteam) im Detail festzulegen und allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Es empfiehlt sich, an Händedesinfektionsplätzen (z.B. im Stationsdienstzimmer, in der OP-Funktionseinheit, in unreinen Arbeitsräumen) einen Händehygieneplan anzubringen, der aus dem Desinfektionsplan als separate Empfehlung herausgelöst werden kann, um auf die Anliegen der Händehygiene (erregerabhängige Desinfektion, Hautschutz, Hautpflege, Hygiene der Spender) zu fokussieren. Darin wird die Durchführung der jeweiligen Maßnahme (die sog. 5 W: wer, was, wann, womit, wie) festgelegt. Diese sind in wischdesinfizierbaren Schutzhüllen oder in laminierter Form anzubringen. Die einschlägigen Bestimmungen der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift sind hier mit einzuarbeiten. Jeder Mitarbeiter ist aktenkundig in den Hygieneplan einzuweisen. Durch Piktogramme kann die Aufmerksamkeit auf dieses Thema fokussiert werden.

Es ist zu empfehlen, Patienten und Besucher in die Maßnahmen der Händehygiene einzubeziehen. Hierfür empfiehlt es sich, durch geeignete Formen der Aufklärung (z.B. Flyer, Plakat, Patientenbroschüre) das Interesse für dieses Präventionsanliegen zu wecken und dadurch ein zusätzliches Präventionspotential zu etablieren [3].

Die nachfolgenden Empfehlungen gelten für alle in stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen sowie in der ambulanten Betreuung pflegebedürftiger Menschen und der pflegerischen Betreuung von Heimbewohnern tätigen Personen, sofern sie in direkten ärztlichen oder pflegerischen Kontakt mit Patienten oder Bewohnern einschließlich der patientennahen Umgebung treten, nach Tätigkeiten mit erhöhtem Kontaminationsrisiko (z.B. Abfallentsorgung, Wechsel der Bettwäsche) oder vor reinen Tätigkeiten (z.B. Bereitstellung von Arzneimitteln, Wäsche u. ä.).

Zusätzlich zu den nachfolgenden Empfehlungen sind die Vorgaben des Arbeitsschutzes, z.B. die TRBa 250 [4] und die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu beachten [5].

Im Folgenden werden

2 Bezug zu anderen

Empfehlungen der KRINKO sowie zum Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie zur Listung von Desinfektionsmitteln

2.1 KRINKO-Empfehlungen

Die Händehygiene ist als wichtigste Maßnahme der Basishygiene integraler Bestandteil aller KRINKO-Empfehlungen, wobei spezifische Aufgabenstellungen der Händehygiene einschließlich der Bedeutung der Hände als Überträger von Krankheitserregern vor allem in den Empfehlungen zur Infektionsprävention in Pflege, Diagnostik und Therapie sowie zur Betriebsorganisation in speziellen Bereichen behandelt werden.

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