Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk,, Biotechnologie |
Anordnung über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und über die Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen
- Hamburg -
Vom 06. Dezember 2013
(Amtl. Anz. Nr. 101 vom 20.12.2013 S. 2433; 17.12.2019 S. 377 aufgehoben)
Archiv: 2011
Auf Grund des § 20 Absatz 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, und unter Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) vom Juli 2006, März 2007, vom Juli 2010 und vom August 2013, werden für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg folgende Impfungen öffentlich empfohlen:
Schutzimpfungen gegen:
Die Anordnung über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und über die Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen vom 2. Mai 2011 (Amtl. Anz. Nr. 44 S. 1349) wird aufgehoben.
III.
Erläuterung:
Zu Abschnitt I der Anordnung wird auf Folgendes hingewiesen:
IV.
Anmerkung:
Mit den Krankenkassen wurden Vereinbarungen dahingehend geschlossen, dass im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg folgende Schutzimpfungen mit den sich aus Abschnitt I ergebenden Einschränkungen im Rahmen öffentlicher Impfsprechstunden von den Fachämtern Gesundheit und dem Impfzentrum des Instituts für Hygiene und Umwelt angeboten werden:
Von diesen Vereinbarungen ausgenommen sind Schutzimpfungen für nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, Schutzimpfungen ausschließlich aus Anlass von Auslandsreisen sowie Schutzimpfungen zur Verhinderung epidemischer Verbreitung von Krankheiten nach § 20 Absätze 6 und 7 IfSG.
ENDE |
(Stand: 29.03.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion