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Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen
- Hessen -
Vom 2. September 2010
(StAnz. Nr. 38 vom 28.09.2010 S. 2170)
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat auf Ihrer 67. und 68. Sitzung neu gefasste Impfempfehlungen verabschiedet, die seit Juli 2010 als bestätigt gelten.
Sie sind im Epidemiologischen Bulletin Nr. 30 vom 2. August 2010 veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Erlasses.
Die Änderungen gegenüber der letzten Fassung sind jeweils am Rand durch Striche gekennzeichnet.
Sie betreffen im Wesentlichen die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Indikationen zu Impfungen gegen Cholera, Influenza, Masern, Meningokokken-Infektionen, Pertussis, Röteln und Tollwut.
Des Weiteren wurden in der Tabelle "Postexpositionelle Tollwut -Immunprophylaxe" Änderungen vorgenommen.
Die Influenza-Impfung bleibt für Hessen über die STIKO-Empfehlung hinaus auch weiterhin nach dem sechsten Lebensmonat öffentlich empfohlen.
Die Begründungen und Erläuterungen zu den Änderungen der STIKO-Empfehlungen ab Juli 2010 wurden im Epid. Bull. 31/2010, 32/2010 und 33/2010 sowie auf den Internetseiten des RKI veröffentlicht.
Die öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Hessen nach § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) orientiert sich an der nachstehend abgedruckten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut, die von daher Bestandteil dieses Erlasses ist.
Die neu gefassten Impfempfehlungen der STIKO wurden auf der 67. und 68. Sitzung verabschiedet und gelten nach Eingang der Stellungnahmen ab Juli 2010 als bestätigt. Sie ersetzen die im Epidemiologischen Bulletin des RKI (Epid. Bull.) 30/2009 veröffentlichten Impfempfehlungen der STIKO/Stand: Juli 2009. Begründungen und Erläuterungen zu den Änderungen der STIKO-Empfehlungen ab Juli 2010 werden in Kürze im Epid. Bull. 31/2010, 32/2010 und 33/2010 sowie auf den Internetseiten des RKI (www.rki.de) verfügbar sein.
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen auf dem Gebiet der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende unerwünschte gravierende Arzneimittelwirkungen werden nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe sollen von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen entsprechend § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) "öffentlich empfohlen" werden. Versorgung bei Impfschäden durch "öffentlich empfohlene" Impfungen leisten die Bundesländer.
Für einen ausreichenden Impfschutz der von ihm betreuten Personen zu sorgen, ist eine wichtige Aufgabe des Arztes. Dies bedeutet, die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu beginnen, ohne Verzögerungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen. Nach der Grundimmunisierung ist lebenslang ggf. durch regelmäßige Auf frischimpfungen sicherzustellen, dass der notwendige Impfschutz erhalten bleibt und - wenn indiziert - ein Impfschutz gegen weitere Infektionskrankheiten aufgebaut wird. Arztbesuche von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und im gegebenen Fall den Impfschutz zu vervollständigen.
Die Impfleistung des Arztes umfasst neben der Impfung:
Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Tabelle 1) umfasst Impfungen zum Schutz vor Tetanus (T), Diphtherie (D/d), Pertussis (aP/ap), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Poliomyelitis (IPV), Hepatitis B (HB), Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps, Röteln (MMR), Varizellen sowie gegen humane Papillomviren (HPV) und für 60-Jährige gegen Influenza und Pneumokokken (s. auch www.rki.de).
Tabelle 1: Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen den Impfungen
Impfstoff/ Antigen- kombinationen |
Alter in Monaten | Alter in Jahren | |||||||||
Geburt | 2 | 3 | 4 | 11-14 | 15-23 siehe a) |
(Stand: 25.08.2022)
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