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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie:
Aktualisierung und weitere Änderungen der Richtlinie

Vom 20. April 2023
(BAnz. AT 20.07.2023 B1)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen, die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) in der Fassung vom 17. Dezember 2015 (BAnz AT 15.11.2016 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. September 2020 (BAnz AT 08.12.2020 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Teil B wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt II § 1 Satz 1 werden die Wörter "Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Medizinische Versorgungszentren" durch die Wörter "an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer" ersetzt.

2. Abschnitt III § 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Bei der Ausrichtung aller Praxisabläufe sind insbesondere die folgenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen zu beachten:
  • Allgemeine Behandlungsrichtlinien,
  • IP-Richtlinien,
  • FU-Richtlinien,
  • ZE-Richtlinien,
  • Festzuschuss-Richtlinien,
  • KFO-Richtlinien,
  • Bundesmantelverträge BMV-Z/EKV-Z,
  • Röntgenverordnung,
  • Vorgaben zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen für Zahnarztpraxen.
"Bei der Ausrichtung aller Praxisabläufe sind insbesondere die folgenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen zu beachten:
  • Allgemeine Behandlungsrichtlinien,
  • IP-Richtlinien,
  • FU-Richtlinien,
  • ZE-Richtlinien,
  • Festzuschuss-Richtlinien,
  • KFO-Richtlinien,
  • PAR-Richtlinien,
  • Bundesmantelvertrag BMV-Z,
  • Strahlenschutzgesetz bzw. Strahlenschutzverordnung,
  • Vorgaben zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen für Zahnarztpraxen."

II.

Anlage 1 Abschnitt I

I.
Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung

0. In unserer Praxis/Einrichtung (bitte ankreuzen, sofern zutreffend)
[ ] führen wir operative Eingriffe unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung durch
[ ] beschäftigen wir Mitarbeitende
[ ] haben wir persönliche Patientenkontakte
[ ] werden Arzneimittel verordnet
1a. Definieren Sie regelmäßig praxisinterne Qualitätsziele zur Patientenversorgung oder Praxisorganisation?
[ ] ja
[ ] nein
1b. Erheben und bewerten Sie regelmäßig die Zielerreichung Ihrer praxisinternen Qualitätsziele im Rahmen einer Selbstbewertung?
[ ] ja
[ ] nein
1c. Dokumentieren Sie für interne Zwecke das Ergebnis der Selbstbewertungen?
[ ] ja
[ ] nein
2. Zu welchen praxisinternen Qualitätszielen erfassen Sie Kennzahlen?
(Mehrfachnennungen möglich):
[ ] Reduzierung der Anzahl an Beschwerden
[ ] Reduzierung der Anzahl von kritischen Ereignissen
[ ] Steigerung der Anzahl von durchgeführten präventiven Leistungen
[ ] Steigerung des Anteils der Rauchenden, denen Maßnahmen zum Beenden des Rauchens empfohlen wurden
[ ] Steigerung des Anteils der übergewichtigen Patienten, die eine Beratung hinsichtlich Maßnahmen zur Gewichtsabnahme erhielten
[ ]

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