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Regelwerk Biotechnologie

BVL 25/2005/4 - Risikobewertung von Influenza-Viren
- Stellungnahme der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) -

Vom Oktober 2005
(BAnz. Nr. 202 vom 25.10.2005 S. 15 575)


In der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit sowie in der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten (Bekanntmachung nach § 5 Abs. 6 Gentechnik-Sicherheitsverordnung, zuletzt aktualisiert im März 2001) werden Influenza-Viren bislang generell der Risikogruppe 2 zugeordnet.

In der 4. Ausgabe (Mai 1999) der Richtlinie "Biosafety in Microbial and Biomedical Laboratories (BMBL)" der Gesundheitsbehörden "centers for Disease Control and Prevention" (CDC) und "National Institutes of Health (NIH)" der USa wird ebenfalls für den sicheren Umgang mit Influenza-Viren im Laboratorium generell die Sicherheitsstufe 2 empfohlen. Die Aktualisierung (5. Ausgabe), die für den Herbst 2005 vorgesehen ist, wird aber eine überarbeitete und differenzierte Empfehlung enthalten, die vorsorglich als vorläufige Version bereits im Mai 2005 von der CDC veröffentlicht wurde.

Darin wird zwischen verschiedenen Subtypen des Influenza-A-Virus unterschieden und ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für nicht aktuell zirkulierende ("non-contemporary") Influenza-Viren des Subtyps H2N2, die Variante des Subtyps H1N1 der Spanischen Grippe von 1918/1919 sowie alle hoch pathogenen aviären Influenza-Viren (HPAI) benannt und für die Arbeiten mit diesen Influenza-Viren die Sicherheitsstufe 3 empfohlen. Zusätzlich zu den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wird noch das Tragen einer Atemschutzmaske während der Tätigkeiten und bei Arbeiten mit der Variante des Subtyps H1N1 der Spanischen Grippe von 1918 das Duschen vor Verlassen des Laboratoriums für notwendig erachtet.

Die ZKBS schließt sich der Einschätzung durch die CDC und NIH an und empfiehlt vorsorglich folgende Influenza-Viren als Spender- und Empfängerorganismen bei gentechnischen Arbeiten gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I GenTSV der Risikogruppe 3 zuzuordnen:

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:

Bei gentechnischen Arbeiten mit den genannten Influenza-Viren der Risikogruppe 3 wird zusätzlich zu den Sicherheitsmaßnahmen der Stufe 3 noch das Tragen eines Atemschutzes (FFP3-Maske) empfohlen.

Darüber hinaus wird bei gentechnischen Arbeiten mit der Variante des Subtyps H1N1 der Spanischen Grippe von 1918 das Duschen vor Verlassen des Labors empfohlen.

Grundsätzlich wird empfohlen, alle gentechnischen Arbeiten zur Veränderung humaner Influenza-Viren im Einzelfall durch die ZKBS bewerten zu lassen.

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