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Änderungstext
Viertes Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes
- Berlin -
Vom 3. Juni 2025
(GVBl. Nr. 16 vom 14.06.2025 S. 238)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landeskrankenhausgesetzes
§ 24 Absatz 7 Satz 2 Nummer 3 des Landeskrankenhausgesetzes vom 18. September 2011 (GVBl. S. 483), das zuletzt durch Gesetz vom 2. November 2022 (GVBl. S. 582) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
3. der Verantwortliche der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung rechtzeitig vor der Auftrags- beziehungsweise Unterauftragserteilung
|
"3. der Verantwortliche jeweils zum 31. März eines Jahres der oder dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
elektronisch oder schriftlich anzeigt." |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (15.06.2025) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID: 251330
| ENDE |
(Stand: 18.06.2025)
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