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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19

Vom 16. Februar 2023
(BAnz. AT 31.03.2023 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 beschlossen seinen Beschluss vom 1. Dezember 2022 zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wie folgt zu ändern:

I.

In Abschnitt I wird in der Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" im Abschnitt "Auffrischimpfung:" im ersten Satz nach dem Wort "Grundimmunisierung" das Wort "vorrangig" und nach dem Wort "des" das Wort "bivalenten" eingefügt.

II.

In Abschnitt II wird in der Spalte 1 "Impfungen" in der Zeile "Comirnaty bivalent (Auffrischimpfung)" die Angabe "12 Jahren" ersetzt durch die Angabe "5 Jahren".

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.gba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. Februar 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

ID: 230644

ENDE

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(Stand: 03.04.2023)

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