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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL):
Umsetzung der STIKO-Empfehlung einer Impfung mit dem Herpes zostersubunit-Totimpfstoff
Vom 7. März 2019
(BAnz. AT vom 30.04.2019 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. März 2019 beschlossen, die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ( Schutzimpfungs-Richtlinie/ SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007, zuletzt geändert am 22. November 2018 (BAnz AT 01.02.2019 B1), wie folgt zu ändern:
In der Tabelle in Anlage 1 zur Schutzimpfungs-Richtlinie wird nach der Zeile "Hepatitis B (HB)" folgende Tabellenzeile "Herpes zoster" eingefügt:
Impfung gegen | Indikation | Hinweise zu den Schutzimpfungen | Anmerkungen |
"Herpes zoster | Standardimpfung:
Standardimpfung für Personen> 60 Jahre |
Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten mit adjuvantiertem Herpes zostersubunit-Totimpfstoff. Auf die Impfung mit einem Herpes zoster-Lebendimpfstoff besteht kein Leistungsanspruch. | |
Indikationsimpfung:
Personen> 50 Jahre mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes zoster infolge einer Grundkrankheit, wie z.B.
|
Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten mit adjuvantiertem Herpes zostersubunit-Totimpfstoff. Auf die Impfung mit einem Herpes zoster-Lebendimpfstoff besteht kein Leistungsanspruch." |
In der Tabelle in Anlage 2 wird vor der Zeile "Humane Papillomviren (HPV)" folgende Tabellenzeile "Herpes zoster" eingefügt:
Impfungen | Dokumentationsnummer* | ||
erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie |
letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung |
Auffrischungsimpfung | |
1 | 2 | 3 | 4 |
"Herpes zoster (Standardimpfung)
|
89128 A | 89128 B | |
Herpes zoster
|
89129 A | 89129 B" |
Der Abschnitt II Nummer 6 des Beschlusses vom 17. November 2017 in der Fassung des Beschlusses vom 5. April 2018 zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird aufgehoben.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ID: 200127
ENDE |
(Stand: 30.01.2020)
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