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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL):
Umsetzung der STIKO-Empfehlung der HPV-Impfung für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren

Vom 20. September 2018
(BAnz. AT vom 29.11.2018 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 beschlossen, die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), zuletzt geändert am 17. November 2017 (BAnz AT 22.08.2018 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Tabelle in Anlage 1 in der Zeile "HPV" wird wie folgt geändert:

1. Die Spalte 2 "Indikation" wird geändert:

a) Es wird ein Abschnitt mit der Überschrift "Standardimpfung:" vorangestellt.

b) Im neuen Abschnitt "Standardimpfung" werden die Wörter "Für Mädchen" ersetzt durch das Wort "Personen".

2. In der Spalte 4 "Anmerkungen" wird der Wortlaut ersetzt;

alt neu
Je nach Impfstoff ist im Alter von 9 bis 13 bzw. 9 bis 14 Jahren ein 2-Dosen-Impfschema mit einem Impfabstand von 5 bzw 6 Monaten zugelassen. Bei Nachholimpfungen beginnend im Alter von > 13 Jahren bzw. > 14 Jahren oder bei einem Impfabstand von < 5 bzw. < 6 Monaten zwischen der 1. und 2. Dosis ist eine 3. Impfstoffdosis erforderlich. Eine begonnene Impfserie sollte möglichst mit dem gleichen HPV-Impfstoff vervollständigt werden (siehe auch Epidemiologisches Bulletin Nr. 16 vom 25. April 2016, S. 137).  Unter Berücksichtigung der Angaben in der jeweiligen Fachinformation: möglichst 2 Dosen im Abstand von 6 bzw. 5 bis 13 Monaten; Vervollständigung einer begonnenen Impfserie möglichst mit dem gleichen HPV-Impfstoff.

II.

In der Tabelle in Anlage 2 wird in der Zeile "HPV" die Angabe "- Mädchen und weibl. Jugendliche" gestrichen.

III.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

IV.

Der Abschnitt II Nummer 7 des Beschlusses vom 17. November 2017 in der Fassung des Beschlusses vom 5. April 2018 zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird aufgehoben.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-Ba unter www.gba.de veröffentlicht.

ID: 182011

ENDE

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