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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des 5. Kapitels der Verfahrensordnung (VerfO):
Anpassung der Regelungen zur Freistellung von Arzneimitteln von der frühen Nutzenbewertung nach § 35a Absatz 1a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Satz 1 VerfO
Vom 16. Juni 2016
(BAnz AT vom 28.10.2016 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen, die Verfahrensordnung in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (BAnz. Nr. 84a vom 10. Juni 2009), zuletzt geändert am 17. März 2016 (BAnz AT 22.09.2016 B1), wie folgt zu ändern:
Im 5. Kapitel wird § 15 Absatz 1 Satz 1 wie folgt geändert:
1. Die Angabe " § 8" wird durch die Angabe " § 8 Nummer 1 und 3" ersetzt.
2. Die Angabe " § 4" wird durch die Angabe " § 9" ersetzt.
3. Die Angabe "(insbesondere §§ 11 und 13)" wird aufgehoben.
Die Änderungen der VerfO treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ID 17/0352
ENDE |
(Stand: 28.06.2019)
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