Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung "Impfempfehlung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren für Personen ab dem Alter von 75 Jahren" sowie Anpassung der Anlage 2

Vom 3. September 2024
(BAnz. AT 26.09.2024 B4)


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 3. September 2024 im schriftlichen Verfahren beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Juli 2024 (BAnz AT 21.08.2024 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In der Tabelle in Anlage 1 wird die Zeile "Respiratorische Synzytial-Viren (RSV)" entsprechend der alphabetischen Reihenfolge wie folgt eingefügt:

Impfung gegen Indikation Hinweise zur Umsetzung
1 2 3
"Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) Standardimpfung: Standardimpfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren. Einmalige Impfung möglichst vor Beginn der RSV Saison mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimp fungen getroffen werden.
Indikationsimpfung: Indikationsimpfung für:
  1. Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, wie zum Beispiel
    • chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
    • chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • hämatoonkologische Erkrankungen
    • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
    • chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
    • angeborene oder erworbene Immundefizienz
  2. Bewohnende von Einrichtungen der Pflege *** ab dem Alter von 60 Jahren.
Einmalige Impfung möglichst vor Beginn der RSV Saison mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden.
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der genannten chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher."

II.

Die Tabelle in Anlage 2 wird wie folgt geändert:

1. Der Abschnitt "COVID-19 mit Impfstoff" wird wie folgt geändert:

a) Die Zeilen "Comirnaty Omicron XBB.1.5"

Comirnaty Omicron XBB.1.5 88342 A 88342 B 88342 R2

und "Comirnaty Omicron XBB.1.5 (berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)"

Comirnaty Omicron XBB.1.5 (berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3) 88342 V 88342 W 88342 X

werden jeweils gestrichen.

b) Nach der Zeile "Nuvaxovid XBB.1.5" wird folgende Zeile eingefügt:

Impfungen Dokumentationsnummer1
erste Dosen eines Impfzyklus, beziehungsweise unvollständige Impfserie letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung Auffrischungs impfung
1 2 3 4
"Comirnaty JN.1 88345 A 88345 B 88345 R2"

c) Nach der Zeile "Nuvaxovid XBB.1.5 (berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)" wird folgende Zeile eingefügt:

1 2 3 4
"Comirnaty JN.1 (berufliche beziehungsweise Reiseindikation nach § 11 Absatz 3) 88345 V 88345 W 88345 X"

2. Der Abschnitt "Respiratorische Synzytial-Viren" wird entsprechend der alphabetischen Reihenfolge wie folgt eingefügt:

Impfungen Dokumentationsnummer1
erste Dosen eines Impfzyklus, beziehungsweise unvollständige Impfserie letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fach information oder abgeschlossene Impfung Auffrischungs impfung
1 2 3 4
"Respiratorische Synzytial-Viren (Standardimpfung) - Personen ab dem Alter von 75 Jahren

Respiratorische Synzytial-Viren - Indikationsimpfung bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren

89137 89138"

III.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.gba.de veröffentlicht.

Berlin, den 3. September 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 13.01.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion