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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Klarstellung Pneumokokken-Grundimmunisierung sowie Anpassung an Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Vom 18. Juli 2024
(BAnz. AT 21.08.2024 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 7. März 2024 (BAnz AT 29.05.2024 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
I.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
1. In der Zeile "Pneumokokken" wird im Abschnitt "Grundimmunisierung" in der Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" der Satz "Impfung mit PCV13 oder PCV15." vorangestellt.
2. Die Fußnote "**" zum Begriff "Medizinische Einrichtungen" wird wie folgt geändert:
a) Nach den Wörtern "Medizinische Einrichtungen" werden die Wörter "im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG" eingefügt.
b) Der Nummer 8 werden die Wörter "psychotherapeutische Praxen," angefügt.
c) Nummer 11
ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und
wird aufgehoben.
d) Nummer 12 wird Nummer 11 und wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Rettungsdienste. | "11. Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes." |
II.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.gba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. Juli 2024
ID: 250057
| ENDE |
(Stand: 10.01.2025)
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