Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R):
Beschluss eines Anhangs 3 zu Anlage 1, einer Anlage 2 und Anpassung der Anlage 1 für das Berichtsjahr 2016 sowie Neufassung Anhang zu Anlage 3

Vom 15. Juni 2017
(BAnz AT 21.07.2017 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 beschlossen, die Regelungen gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 20. April 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B2), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage 1 der Qb-R (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2016) wird wie folgt geändert:

1. Im Kapitel "C-1.1.1eftsquare Y] Leistungsbereiche mit Fallzahlen und Dokumentationsrate" wird

a) der Spiegelpunkt vor dem Satz "Für die Leistungsbereiche der Hüft- und Kniegelenksendoprothetik (HEP, KEP) erfolgt eine weitere Differenzierung der Fallzahlen (Soll) für Erstimplantationen ("HEP IMP", "KEP IMP") und Wechseleingriffe ("HEP WE", "KEP WE")." durch die Gliederungseinheit "2." ersetzt,

b) der Spiegelpunkt vor dem Satz "Für die kathetergestützte Implantation von Aortenklappen erfolgt eine differenzierte Darstellung der Fallzahlen (Soll)." durch die Gliederungseinheit "3." ersetzt und

c) nach dem Satz ""Aort Kath Trapi" stellt die Zahl der erbrachten über den transapikalen Zugangsweg implantierten Aortenklappen dar." folgender Satz angefügt:

"Eine detaillierte Übersicht der Zuordnung der Leistungsbereiche zu den Ergebnissen der Qualitätsindikatoren (Teil C-1.2) können der Tabelle D in Anhang 3 entnommen werden."

2. Im Kapitel "C-1.2.1eftsquare Z] Ergebnisse für Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL"

a) wird der Tabellenübersicht folgender Satz vorangestellt: "Informationen zur Zuordnung der Ergebnisse der Qualitätsindikatoren zu den unter C-1.1 darzustellenden Leistungsbereichen finden Sie in der Tabelle D in Anhang 3." und

b) werden in der Tabellenübersicht folgende Wörter angefügt:

"Tabelle D: siehe Anhang 3".

II.

Der Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2016) wird wie folgt geändert:

1. In dem Inhaltsverzeichnis wird:

a) die Angabe "4.6 Element " < Akademisches_Lehrkrankenhaus > " durch die Angabe "4.6 Element < Krankenhaus_Art > " ersetzt, und

b) nach der neuen Angabe "4.6 Element < Krankenhaus_Art > " die Angabe "4.6.1 Element < Akademisches_Lehrkrankenhaus > " eingefügt.

2. In Kapitel "3 XML-Struktur Teil a - Übersicht" wird die Angabe " < Akademisches_Lehrkrankenhaus > " durch die Angabe " < Krankenhaustraeger_Art > " ersetzt.

3. In Kapitel "4 Element < Qualitaetsbericht > " wird in der Zeile "Akademisches_Lehrkrankenhaus" in der Spalte "Elementname" die Angabe "Akademisches_Lehrkrankenhaus" durch die Angabe "Krankenhaus _ Art" ersetzt.

4. In Kapitel 4 wird in dem Element "4.6 Element < Krankenhaus_Art > " in der Zeile "Elternelemente: 4.5 Element < Krankenhaustraeger > " die Angabe "4.5 Element < Krankenhaustraeger > " durch die Angabe "4. Element < Qualitaetsbericht > " ersetzt.

5. In Kapitel 4 wird in dem Element"4.6.1 Element < Akademisches_Lehrkrankenhaus > " in der Zeile"Elternelemente: 4. Element < Qualitaetsbericht > " die Angabe "4. Element < Qualitaetsbericht > " durch die Angabe "4.6 Element < Krankenhaus_Art > " ersetzt.

III.

Der Anhang 3 zu Anlage 1 der Qb-R (Qualitätsindikatoren aus den Verfahren gemäß QSKH-RL für das Berichtsjahr 2016) wird gemäß Anlage 1 zum Beschluss gefasst.

IV.

Die Anlage 2 der Qb-R (Annahmestelle und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2016) wird gemäß Anlage 2 zum Beschluss gefasst.

V.

Der Anhang zu Anlage 3 der Qb-R (Formular zur Begründung eines Antrags gemäß § 2 Anlage 3 Qb-R) wird gemäß Anlage 3 zum Beschluss gefasst.

VI.

Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


.

Anhang 3 zu Anlage 1 Anlage 1

als PDF öffnen

.

Anlage 2
 Annahmestelle und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2016
Anlage 2


alt neu

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion