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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL):
Umsetzung der STIKO-Stellungnahme zur Anwendung von Influenza-Lebendimpfstoffen bei Kindern in der Saison 2016/2017
Vom 15. Dezember 2016
(BAnz. AT 19.05.2017 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinen Sitzungen am 15. Dezember 2016 und 16. Februar 2017 beschlossen, die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), zuletzt geändert am 1. Dezember 2016 (BAnz AT 18.05.2017 B2), wie folgt zu ändern:
Die Tabelle in Anlage 1 zur Schutzimpfungs-Richtlinie wird wie folgt geändert:
1. In der Zeile "Influenza" wird der Abschnitt zur "Indikationsimpfung" wie folgt geändert:
a) In Spalte 3 "Hinweise zu den Schutzimpfungen" werden die Sätze 1 und 2 und in Satz 3 die Angabe "ab einem Alter von 7" gestrichen.
b) In Spalte 4 "Anmerkungen" wird folgender Satz aufgenommen:
"Die STIKO hat die präferentielle Empfehlung für die Verwendung von LAIV in der Altersgruppe 2 bis 6 Jahre zunächst für die Saison 2016/2017 ausgesetzt (siehe auch Epidemiologisches Bulletin Nr. 39 vom 22. September 2016, S. 442)."
Die Anlage 2 zur Schutzimpfungs-Richtlinie wird wie folgt geändert:
Die Zeile "Influenza nasal" sonstige Indikationen: Kinder (24 Monate bis 6 Jahre)" wird gestrichen.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |
(Stand: 14.02.2019)
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