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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Impfung gegen COVID-19 - Nuvaxovid JN.1 und Comirnaty KP.2

Vom 22. November 2024
(BAnz. AT 16.01.2024 B3)


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 22. November 2024 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. Oktober 2024 (BAnz AT 11.12.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Tabelle in Anlage 2 wird im Abschnitt "COVID-19 mit Impfstoff" wie folgt geändert:

1. Nach der Zeile "Comirnaty JN.1" wird folgende Zeile eingefügt:

Impfungen Dokumentationsnummer1
erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung Auffrischungsimpfung
1 2 3 4
"Nuvaxovid JN.1 88346 A 88346 B 88346 R2"

2. Nach der Zeile "Spikevax JN.1" wird folgende Zeile eingefügt:

1 2 3 4
"Comirnaty KP.2 88348 A 88348 B 88348 R2"

3. Nach der Zeile "Comirnaty JN.1 (berufliche beziehungsweise Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)" wird folgende Zeile eingefügt:

1 2 3 4
"Nuvaxovid JN.1 (berufliche beziehungsweise Reiseindikation nach § 11 Absatz 3) 88346 V 88346 W 88346 X"

4. Nach der Zeile "Spikevax JN.1 (berufliche beziehungsweise Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)" wird folgende Zeile eingefügt:

1 2 3 4
"Comirnaty KP.2 (berufliche beziehungsweise Reiseindikation nach § 11 Absatz 3) 88348 V 88348 W 88348 X"

II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.gba.de veröffentlicht.

Berlin, den 22. November 2024

ID: 250102


ENDE

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