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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse:
Konkretisierende Anpassungen in Anlage 1

Vom 22. Januar 2015
(BAnz. AZ vom 13.04.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 beschlossen, die Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen nach den §§ 136 und 137 Absatz 1 Nummer 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ( Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse/QSD-RL) in der Fassung vom 18. April 2006 (BAnz. Nr. 115a vom 23. Juni 2006), zuletzt geändert am 20. Juni 2013 (BAnz AT 06.11.2013 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage 1 der Richtlinie wird wie folgt geändert:

1. In der Tabellenzeile Nummer 3.2 werden in der Spalte "Erhebungszeitpunkt" die Wörter "oder bei Änderung" durch die Wörter "und bei Änderung zum Zeitpunkt der Referenzdialyse im Berichtsquartal" ersetzt.

2. In der Tabellenzeile Nummer 3.6 werden in der Spalte "Erhebungsart" unter Nummer 2 jeweils die Wörter "Dialysebeginn" durch die Angabe "HD-Beginn" ersetzt sowie jeweils nach der Angabe "(Feld 3.2 = 1 oder 3)" die Angabe "und in ständiger Dialysebehandlung (Feld 3.1 = 3)" eingefügt.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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