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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung:
Änderung im 2. Kapitel - Übertragung von Befugnissen zur Beratung nach § 137h Absatz 6 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vom 20. April 2017
(BAnz AT vm 03.08.2017 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. April 2017 beschlossen, die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses -( VerfO) in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (BAnz. Nr. 84a vom 10. Juni 2009), zuletzt geändert am 20. Oktober 2016 (BAnz AT 19.01.2017 B3, AT 24.02.2017 B1), wie folgt zu ändern:
Im 2. Kapitel wird § 38 Absatz 2 wie folgt geändert:
1. In Satz 3 werden die Wörter "der Gemeinsame Bundesausschuss" ersetzt durch die Wörter "das Plenum".
2. Nach Satz 3 werden folgende Sätze 4 und 5 eingefügt:
"Die Beratung wird durch den zuständigen Unterausschuss durchgeführt, der die Beratung an eine von ihm eingerichtete Gruppe oder an die Geschäftsstelle -delegieren kann. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen einer Beratung erteilten Auskünfte zu Fragen nach Anlage VI Abschnitt IV sind nicht verbindlich."
3. Der bisherige Satz 4 wird der Satz 6.
Die Änderung der Verfahrensordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im -Bundesanzeiger in Kraft.
ID: 171362
ENDE |
(Stand: 28.06.2019)
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