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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der STIKO-Empfehlung August 2018
Vom 22. November 2018
(BAnz. AT vom 01.02.2019 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. November 2018 beschlossen, die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007, zuletzt geändert am 20. September 2018 (BAnz AT 29.11.2018 B3), wie folgt zu ändern:
Die Tabelle in Anlage 1 zur SI-RL wird wie folgt geändert:
1. In den Zeilen "Diphtherie", "Pertussis", "Poliomyelitis", "Tetanus" wird jeweils in der Spalte 2 "Indikation" die Zahl "17" ersetzt durch die Zahl "16".
2. In den Zeilen "Pertussis", "Tetanus" wird zum Abschnitt "Auffrischimpfung" jeweils in der Spalte 3 "Hinweise zu den Schutzimpfungen" die Zahl "17" ersetzt durch die Zahl "16".
3. In der Zeile "Pneumokokken" wird zum Abschnitt "Indikationsimpfung" in der Spalte 4 "Anmerkungen" nach dem Satz "Sequenzielle Impfung = Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6 - 12 Monaten" folgende Angabe eingefügt:
"(vgl. Epidemiologisches Bulletin Nr. 34 vom 23.08.2018 S. 350)."
Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-Ba unter www.gba.de veröffentlicht.
ENDE |
(Stand: 27.01.2021)
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