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Änderungstext
Berichtigung
der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrstoffverordnung
Vom 18. Mai 2000
(BGBl. I 2000 S. 739)
Die Gefahrstoffverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1999 (BGBl. I S. 2233) ist wie folgt zu berichtigen:
1. § 21 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
"(5) Unterrichtungs- und Beteiligungspflichten gegenüber dem Betriebs- oder Personalrat sowie den Arbeitnehmern bestehen nur insoweit, als die betroffenen Arbeitnehmer Arbeitnehmer oder Beschäftigte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes oder der Personalvertretungsgesetze sind."
2. In § 35 Abs. 3 wird die Angabe "- 2,4-Butansulfon" durch die Angabe "- 2,4-Butansulton" ersetzt.
(Stand: 29.03.2021)
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