PCP-Richtlinie (2/3)
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6 Empfehlungen für die Sanierung PCP-belasteter Räume
6.1 Grundsätze
Eine Sanierung PCP-belasteter Räume hat zum Ziel, die Raumluftbelastung durch PCP-haltige Bauteile dauerhaft zu senken und ggf. eine PCP-Aufnahme über direkten Hautkontakt auszuschließen. Hierbei sind zur Behandlung von primär- und Sekundärquellen folgende Gruppen von Maßnahmen zu unterscheiden:
Um Gefährdungen der bei Sanierungen beschäftigten Personen und der Umwelt auszuschließen, sind folgende Grundsätze zu beachten:
Es wird empfohlen sicherzustellen, daß die Räume - soweit sie weiterhin genutzt werden - bis zur Sanierung ausreichend gelüftet und regelmäßig feucht gereinigt werden. Die Primärquellen sollen dokumentiert und ggf. selbst bei mäßiger Kontamination im Rahmen ohnehin anstehender Änderungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen in die Sanierung mit einbezogen werden.
6.2 Sanierung
6.2.1 Übersicht
Für eine zumindest längerfristige Sanierung von PCP-belasteten Räumen kommen abgesehen vom Entfernen der Primärquellen deren Abdichtung oder deren räumliche Abtrennung in Betracht. Die nachfolgend aufgeführten Verfahren haben sich in der Praxis bewährt. Damit sind andere Verfahren, die zu gleichwertigen Ergebnissen führen, nicht ausgeschlossen.
Läßt sich durch diese Maßnahmen an den Primärquellen die PCP-Raumluftkonzentration nicht ausreichend absenken, kann darüber hinaus die Sanierung von Sekundärquellen Bauteile, Gegenstände) angezeigt sein. Großflächige Sekundärquellen (z.B. Wände, Decken) können dazu beschichtet oder räumlich abgetrennt werden. Kontaminierte Gegenstände (z.B. Mobiliar, Teppiche, Gardinen) sollten gründlich gereinigt werden. Aus Textilien Vorhänge, Überzüge u. a.) läßt sich PCP durch Waschen mit handelsüblichen Waschmitteln weitgehend entfernen. Oberflächlich kontaminierte Gegenstände können durch wiederholte Behandlung mit 0,5%iger Sodalösung, der etwas Spülmittel zugesetzt ist, gereinigt werden. Schlecht zu reinigende Gegenstände, die mit PCP belastet sind (z.B. Tapeten, Polstermöbel), sollten entfernt werden.
6.2.2 Beschichten und Bekleiden behandelter Bauteile
6.22.1 Allgemeines
Behandelte Holzbauteile können durch eine ausreichend dichte und dauerhafte Sperrschicht gegen die Raumluft abgedichtet werden. Dicht aufgebrachte Beschichtungen oder Bekleidungen wirken als Dampfsperren; bauphysikalische Belange sind ggf. zu berücksichtigen.
Das Abdichten von Bauteilen kann erfolgen durch:
6.2.2.2 Beschichten mit Decklacken *)
Ein Abdichten der Holzoberfläche kann durch Verwendung von Beschichtungssystemen erfolgen, die folgende Bedingungen erfüllen:
6.2.2.3 Bekleiden mit Folien *)
Eine Abdichtung der Holzoberfläche gegen die Raumluft kann auch durch das Aufbringen von Isolierfolien oder Isoliertapeten erreicht werden; dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:
(Stand: 22.02.2022)
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