Regelwerk, Chemikalien

Sachkundeprüfung nach § 5 der ChemVerbotsV
- Inhalt -

1 Zweck und Geltungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen aufgrund von § 1 ChemVerbotsV (Abgabe an Dritte)

3.1 Allgemeiner Regelungsgehalt

3.2 Anzeigepflicht

3.3 Erlaubnispflicht

3.4 Sonstige Voraussetzungen und Pflichten bei der Abgabe an Dritte

3.5 Beauftragte

3.6 Zuständige Behörden

4 Nachweis der Sachkunde

4.1 Regelungen zur Sachkundeprüfung

4.2 Durchführung und Form der Sachkundeprüfung, Zeugnisse, Gebühren

4.3 Anerkennung der Sachkunde

5 Zeugnisse

6 Geltungsdauer

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