Sachkundeprüfung nach § 5 der ChemVerbotsV
- Inhalt -
1 Zweck und Geltungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen aufgrund von § 1 ChemVerbotsV (Abgabe an Dritte)
3.1 Allgemeiner Regelungsgehalt
3.2 Anzeigepflicht
3.3 Erlaubnispflicht
3.4 Sonstige Voraussetzungen und Pflichten bei der Abgabe an Dritte
3.5 Beauftragte
3.6 Zuständige Behörden
4 Nachweis der Sachkunde
4.1 Regelungen zur Sachkundeprüfung
4.2 Durchführung und Form der Sachkundeprüfung, Zeugnisse, Gebühren
4.3 Anerkennung der Sachkunde
5 Zeugnisse
6 Geltungsdauer