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Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Vom 20. Juli 2017
(BGBl. I Nr. 52 vom 28.07.2017 S. 2804)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
SchlärmschG - Schienenlärmschutzgesetz
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen
( wie eingefügt).
Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
In § 26 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2085) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe "9" durch die Angabe "8" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 17/1302
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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