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Regelwerk

Änderungstext

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
(GGVSE-Durchführungsrichtlinien) - RSE -

Vom 20. Juli 2005
(VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2005 S. 498)


Hiermit gebe ich die mit den zuständigen obersten Landesbehörden abgestimmten Ergänzungen/Änderungen der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - RSE - vom 20. Januar 2005 (VkBl. 2005 S. 138, Sonderdruck) bekannt.

Ich bitte die zuständigen obersten Landesbehörden, diese Ergänzungen/Änderungen der RSE verbindlich einzuführen.

1. In Nummer 20 wird vor "Aserbaidschan" "Albanien," und nach "Schweiz," "Serbien und Montenegro," eingefügt.

2. Nummer 1-4.1

1-4.1 Die Regelungen der GGAV, die auf die Mengengrenzen der Tabelle des Absatzes 1.1.3.6.3 abstellen, gelten ausschließlich für die in den Beförderungskategorien 1 bis 4 genannten Stoffe und Gegenstände.

wird gestrichen.

3. In Nummer 1-10 wird das Wort "können" durch das Wort "dürfen" ersetzt.

4. In Nummer 1-17.1 wird die Anschrift und die Faxnummer wie folgt geändert:

"Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - Sachbereich 2 - Winzererstraße 52 80797 München Telefax: 089/12 603 280".

5. In Nummer 1-20.2 wird die Angabe "8.10.2004" durch die Angabe "13.10.2004" ersetzt.

6. "Zu Absatz 2.2.62.11.1 Satz 2" wird ersetzt durch "Zu Absatz 2.2.62.1.11.1 Satz 2".

7. "Zu Absatz 2.2.62.11.2" wird ersetzt durch "Zu Absatz 2.2.62.1.11.2".

8. "Zu Absatz 2.2.62.11.3" wird ersetzt durch "Zu Absatz 2.2.62.1.11.3".

9. "Zu Absatz 5.4.1.1.1 c)" wird ersetzt durch "Zu Absatz 5.4.1.1.1".

10. Folgende neue Nummer 6-2a wird eingefügt:

"Zu Absatz 6.5.4.13.1

6-2a Nach der Wiederaufbereitung eines IBC darf in dem Prüfbericht nach Absatz 6.5.4.13.1 unter Nummer 5 der "Hersteller des IBC" durch den "Wiederaufbereiter des IBC (Hersteller im Sinne der GGVSE)" ersetzt werden."

11. In Nummer 7-5.3 erhält Satz 2 folgenden Wortlaut:

"Zusätzlich zu der entsprechenden Aufschrift muss der Fahrzeugführer über mögliche Gefahren informiert werden."

12. Der Bußgeldkatalog in der Anlage 7 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 73.4 wird in Spalte Euro der Betrag von "500,- " in "250,- " und in Spalte Kategorie von "1"

in "II" geändert (vgl. auch Nummer 136.4).

b) In Nummer 133.3 wird in Spalte Euro der Betrag von "250,-" in "100,-" und in Spalte Kategorie von "1" in "II" geändert.

c) In Nummer 139 wird in Spalte Euro der Betrag von "250,- " in "150,- " und in Spalte Kategorie von "1" in "II" geändert (vgl. auch Nummer 106).

13. In der Anlage 15 Tabelle Zeile 6.1 Spalte Fundstelle wird die Angabe "6.8.2.4.16" durch die Angabe "6.8.3.4.16" ersetzt.


ENDE

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