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BAM GGR 021: Textvergleich der Fassungen 21.09.2017 zu 16.03.2023

Fassung vom 21.09.2017 Fassung vom 16.03.2023
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BAM-GGR 021 BAM-GGR 021/Rev. 1
UN-Betriebslebensdauer-Prüfprogramm für Composite-Druckgefäße - UN-Betriebslebensdauer-Prüfprogramm für Composite-Druckgefäße -
Baumusterspezifische Ermittlung der sicheren Betriebslebensdauer für Druckgefäße aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße) nach dem Konzept zusätzlicher Prüfungen (CAT) Baumusterspezifische Ermittlung der sicheren Betriebslebensdauer für Druckgefäße aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße) nach dem Konzept zusätzlicher Prüfungen (CAT)
Vom 21. September 2017 Vom 16. März 2023
(Quelle: www.bam.de; 16.03.2023, aufgehoben) (Quelle: www.bam.de)
Archiv: 2017
Referenced in ISO TR 19811; 5.3 Requirements as Approach No. 2
(- Deutsche Fassung -) (- Deutsche Fassung -)
Als zuständige Behörde gemäß den gefahrgutrechtlichen Zuständigkeitsregelungen gibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der betroffenen Wirtschaft folgende Regel heraus für die Überprüfung der Betriebslebensdauer gemäß Als zuständige Behörde gemäß den gefahrgutrechtlichen Zuständigkeitsregelungen gibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der betroffenen Wirtschaft folgende Regel heraus für die Überprüfung der Betriebslebensdauer gemäß
RID/ADR/IMDG-Code 6.2.2.1.1. Bem. 2 und 6.2.2.1.2 Bem. 2 RID/ADR/IMDG-Code 6.2.2.1.1. Bem. 2 und 6.2.2.1.2 Bem. 2
zur Verwendung von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen für mehr als 15 Jahre, sofern diese für eine Lebensdauer von mehr als 15 Jahre ausgelegt sind nach einer der Normen gelistet in zur Verwendung von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen für mehr als 15 Jahre, sofern diese für eine Lebensdauer von mehr als 15 Jahre ausgelegt sind nach einer der Normen gelistet in
RID/ADR/IMDG-Code 6.2.2.1 RID/ADR/IMDG-Code 6.2.2.1
Festgelegt durch die zuständige Behörde nach Festgelegt durch die zuständige Behörde nach
GGVSEB § 8 Nr. 1f) and GGVSee § 12 Absatz 1 Nr. 1f) GGVSEB § 8 Nr. 1f) and GGVSee § 12 Absatz 1 Nr. 1f)
Diese BAM-Gefahrgutregel (GGR) Es ist ab sofort anwendbar und ersetzt das bisherige Dokument mit dem Titel Diese 1. Revision der BAM-Gefahrgutregel 021 (BAM-GGR 021) ist ab sofort anwendbar.
Concept Additional Tests CAT vom 30. Sept. 2014
In diesem zweisprachigen Dokument ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung verbindlich. In diesem zweisprachigen Dokument ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung verbindlich.
(Red. Anm.: Englische Version hier nicht abgedruckt) (Red. Anm.: Englische Version hier nicht abgedruckt)
Das nachfolgend beschriebene Verfahren dient der Lebensdauerüberprüfung von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen durch die zuständige Behörde in Deutschland. Das nachfolgend beschriebene Verfahren dient der Lebensdauerüberprüfung von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen durch die zuständige Behörde in Deutschland.
Es würdigt in besonderer Weise die Vielfalt der Entwurfsvariablen und die Komplexität der Eigenschaften von nach Norm gebauten Druckgefäßen unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Lebensdaueranalyse von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen. Es würdigt in besonderer Weise die Vielfalt der Entwurfsvariablen und die Komplexität der Eigenschaften von nach Norm gebauten Druckgefäßen unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Lebensdaueranalyse von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen.
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Georg W. Mair Dipl.-Ing. (FH) Christian Sklorz
georg.mair@BAM.de christian.sklorz@BAM.de
Dr.-Ing. Stephan Günzel

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