Regelwerk

ATR D 1/22 - Revision des ATR D 1/14 -
Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen aus metallischen Werkstoffen als ortsbewegliche Druckgeräte

Vom 10. Februar 2022
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2022 S. 161)


Archiv: ATR D 01/11; ATR D 01/14

Aufgrund des § 8 Nummer 10 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 481) gibt die Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nachstehend das nach Abschnitt 6.2.5 des ADR und des RID 1) anerkannte technische Regelwerk für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen aus metallischen Werkstoffen (ATR D 1/22) bekannt.

Die BAM gibt dieses ATR zudem aufgrund des § 12 Absatz 1 Nummer 9 der Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1475) in Verbindung mit Unter abschnitt 6.2.3.1 des IMDGCodes 2) bekannt.

Nach diesem Regelwerk kann ab dem Datum seiner Veröffentlichung im Verkehrsblatt des BMDV verfahren werden. Das BMDV wird dieses Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 ADR/RID den zuständigen Sekretariaten der OTIF 3) und der ECE 4) mitteilen.

Dieses ATR darf für die Zulassung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen für die Beförderung im Eisenbahn, Straßen, Binnenschiffs und Seeverkehr angewendet werden.

1 Einführung

1.1 Anlass für die Erstellung dieses Anerkannten Technischen Regelwerkes ist der Bedarf, spezifisch ausgelegte Druckgefäße als Probenahmedruckgefäße z.B. für die Erdöl/Erdgasexploration zu verwenden. Zur Analyse der Probe müssen diese zu Speziallaboren befördert werden und fallen dabei in den Geltungsbereich des Gefahrgutrechts.

Für den beschriebenen Einsatzzweck müssen die speziellen Druckgefäße gegenüber den zu erwartenden Fluiden korrosionsbeständig sein, sehr hohen Drücken standhalten können und unter den praktischen Bedingungen einfach einsetzbar sein.

1.2 Um diesen Anforderungen zu entsprechen, sollen alternative metallische Werkstoffe mit hoher Zugfestigkeit eingesetzt werden, die nicht der Definition "Stahl" entsprechen, z.B. Titan. Außerdem sollen die Probenahmedruckgefäße auch ohne flaschenartige Verjüngung (daher mit ebenen Böden) gebaut werden dürfen.

1.3 Für den Bau, die Prüfung und die Zulassung soll, soweit dies möglich ist, auf eine anerkannte Norm für Druckgefäße zurückgegriffen werden. In Hinblick auf den internationalen Einsatz und die Anwendung auch für Werkstoffe mit hoher Zugfestigkeit wurde zu diesem Zweck die Norm EN ISO 98092:2020 ausgewählt: "Gas cylinders and tubes - Design, construction and testing of refillable seamless steel gas cylinders and tubes; Part 2: Quenched and tempered steel cylinders and tubes with tensile strength greater than or equal to 1100 MPa".

Zulässige Abweichungen von der Norm EN ISO 98092:2020 werden unter Nummer 3 festgelegt. Wo dies möglich ist, wird dabei auf andere international anerkannte Normen verwiesen.

2 Geltungsbereich

2.1 Dieses ATR darf für die Zulassung und Verwendung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen mit alternativer Auslegung für die Beförderung im Eisenbahn, Straßen, Binnenschiffs und Seeverkehr angewendet werden.

2.2 Nahtlose Probenahmedruckgefäße nach diesem ATR müssen nach der OrtsbeweglicheDruckgeräteVerordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349), die durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit Abschnitt 6.2.5 ADR/RID sowie Abschnitt 6.2.3 des IMDGCodes gebaut, ausgerüstet, geprüft, gekennzeichnet, zugelassen, in Verkehr gebracht und für die Beförderung verwendet werden.

2.3 Für die Konformitätsbewertung ist das Verfahren gemäß 1.8.7 und 6.2.3.6.1 ADR/RID in der geltenden Fassung anzuwenden.

3 Anforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Herstellung und Prüfung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen

3.1 Begriffsbestimmungen

3.1.1 Für die Anwendung dieses Anerkannten Technischen Regelwerks gelten die Begriffsbestimmungen und Zeichen (Symbole) des Abschnitts 3 und 4 der Norm EN ISO 98092:2020.

3.1.2 Abweichend von der Norm EN ISO 98092:2020 darf die Zugfestigkeit auch unterhalb 1.100 N/mm2 liegen.

3.1.3 Der in diesem Anerkannten Technischen Regelwerk verwendete Begriff "hohe Zugfestigkeit" bedeutet daher bei Anwendung dieses ATR nicht automatisch, dass die Zugfestigkeit größer ist als 1.100 N/mm2.

3.2 Allgemeine Anforderungen

3.2.1 Nahtlose Probenahmedruckgefäße mit alternativer Auslegung aus alternativen Werkstoffen müssen die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 6.2.1, 6.2.3 und 6.2.5 des ADR/RID bzw. 6.2.1

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 14.09.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion