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Regelwerk / Gefahrgut / Regeln

ATR D 1/13 - Anerkanntes Technisches Regelwerk für Bau, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von nicht handradbetätigten Kugelhähnen als abnehmbare Ausrüstungsteile ortsbeweglicher Druckgeräte

Vom 3. April 2013
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2013 S. 278)



Siehe Fn. *

Aufgrund des § 8 Nummer 10 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) vom 17. Juni 2009 (BGBl. I. S. 1389), die durch die Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) geändert worden ist, gibt die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nachstehend das nach Abschnitt 6.2.5 RID und ADR 1 anerkannte technische Regelwerk für Bau, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von nicht handradbetätigten LPG-Kugelhähnen (ATR D 1/13) bekannt.

Dieses technische Regelwerk ist für die Zulassung von nicht handradbetätigten Kugelhähnen für wiederbefüllbare Gasflaschen für LPG oder mit verdichtetem Gas überlagertes LPG anerkannt, sofern diese Flaschen einen Prüfdruck von 30 bar haben und ausschließlich in Heißluftballonen als Treibgasspeicher verwendet werden. Die Anerkennung dieses ATR als Regelwerk ist auf die Zulassung nach RID/ADR 6.2.5 in Verbindung mit der Richtlinie 2010/35/EU und damit auf die Beförderung im Landverkehr (Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr) begrenzt.

Nach diesem Regelwerk kann im Landverkehr ab dem Datum seiner Veröffentlichung im Verkehrsblatt des BMVBS verfahren werden. Das BMVBS wird dieses Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 RID/ADR den zuständigen Sekretariaten der OTIF und der ECE 2mitteilen.

1. Einführung

1.1 Dieses ATR enthält die Anforderungen für Bau, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von nicht handradbetätigten (z.B. hebelbetätigten oder pneumatisch betätigten) Kugelhähnen, die nicht durch die in Abschnitt 6.2.4 RID/ADR in Bezug genommenen Normen abgedeckt sind. Diese Kugelhähne sind für die Montage auf Gasflaschen mit einem Prüfdruck von 30 bar für LPG oder mit verdichtetem Gas überlagerten LPG zum Zweck der Beförderung als Druckgefäß im Landverkehr bestimmt, sofern das Druckgefäß als Treibgasspeicher eines Heißluftballons verwendet wird.

1.2 Bau, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von nicht handradbetätigten Kugelhähnen erfolgen, soweit in diesem ATR nicht abweichend geregelt, gemäß der Norm EN ISO 15995:2010. Die geforderten bzw. zugelassenen Abweichungen von der Norm EN ISO 15995:2010 sind unter 3. beschrieben.

1.3 Bei der Erstellung dieses ATR wurden die anwendungsbedingten konstruktiven Unterschiede zwischen herkömmlichen LPG-Gasflaschenventilen und nicht handradbetätigten Kugelhähnen zur schnellen Freisetzung einer größeren Menge des gespeicherten Gases berücksichtigt.

2. Geltungsbereich

2.1 Nicht handradbetätigte Kugelhähne nach diesem ATR sind abnehmbare Ausrüstungsteile nach der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EU, umgesetzt in Deutschland durch die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV), Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349), die aufgrund von Abschnitt 6.2.5 RID/ADR gebaut, geprüft, zugelassen, gekennzeichnet, in Verkehr gebracht und für die Beförderung verwendet werden müssen.

2.2 Für die Konformitätsbewertung ist das in Abschnitt 1.8.7 und Unterabschnitt 6.2.3.6 RID/ADR beschriebene Verfahren anzuwenden.

2.3 Eine Neubewertung der Konformität von nicht handradbetätigten Kugelhähnen, die vor dem Inkrafttreten dieses ATR in Verkehr gebracht wurden, ist auch nach Konformitätsnachweis mit diesem ATR nicht zulässig.

2.4 Vorschriften und Regeln der Genehmigung oder Handhabung, die für Gasflaschen z.B. als Bestandteil eines Luftfahrzeuges gelten, sind ausgenommen bei der Beförderung als Gefahrgut von diesem ATR nicht berührt.

3. Anforderungen an nicht handradbetätigte Kugelhähne

3.1 Begriffsbestimmungen

Für die Anwendung dieses ATR gelten die Begriffsbestimmungen der Norm EN ISO 15995:2010, wobei das Wort "Ventil" durch das Wort "Kugelhahn" und das Wort "Handrad" durch das Wort "Hebel" zu ersetzen sind, sowie nachfolgend angegebene weitere Begriffsbestimmung:

Bewegungsdrehmoment

Zum Bewegen des Kugelhahns unter Druck von der vollständig geöffneten in die vollständig geschlossene Stellung benötigtes Drehmoment, wobei das vorhandene Lösemoment im Anschlagbereich der vollständig geöffneten Stellung vernachlässigt wird.

3.2 Allgemeine Anforderungen

Nicht handradbetätigte Kugelhähne müssen die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 6.2.1, 6.2.3 und 6.2.5

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