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Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
Vom 16. Dezember 2016
(BGBl. I Nr. 62 vom 22.12.2016 S. 2938)
Siehe Fn. 1
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund
Artikel 1
Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
In § 45 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2848) geändert worden ist, wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
"Für Bahnübergänge von Straßenbahnen auf unabhängigem Bahnkörper gilt Satz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass die Befugnis zur Anordnung der Maßnahmen der nach personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde des Straßenbahnunternehmens obliegt."
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 162076
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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