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Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung

Vom 16. Dezember 2016
(BGBl. I Nr. 62 vom 22.12.2016 S. 2938)



Siehe Fn. 1

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund

Artikel 1
Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung

(nicht dargestellt)

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

In § 45 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2848) geändert worden ist, wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:

"Für Bahnübergänge von Straßenbahnen auf unabhängigem Bahnkörper gilt Satz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass die Befugnis zur Anordnung der Maßnahmen der nach personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde des Straßenbahnunternehmens obliegt."

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

1) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1).

ID 162076

ENDE

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(Stand: 29.08.2018)

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