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Änderungstext
Erstes Gesetz ur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Vom 25. Mai 2011
(BGBl. Nr. 25 vom 30.05.2011 S. 952, ber. 1374)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummern 6 und 7 werden angefügt:
"6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb einer Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
7. Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken."
2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b werden jeweils nach den Wörtern "Erwerb einer jeweils maßgeblichen" die Wörter "Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 oder" eingefügt.
b) In Nummer 3 Buchstabe b wird nach der Angabe " § 4 Abs. 1" die Angabe "Nummer 1" eingefügt.
3. Dem § 3 wird folgender Satz angefügt:
"Satz 1 gilt auch für Fahrer und Fahrerinnen, die
besessen haben und die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist."
4. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe " § 3" die Wörter "Satz 1 Nummer 1 und Satz 2" eingefügt.
aa) In Satz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe " § 3" die Wörter "Satz 1 Nummer 2 und Satz 2" eingefügt.
bb) In Satz 1 Nummer 3 werden nach der Angabe " § 3" die Wörter "Satz 1 Nummer 2 und Satz 2" eingefügt.
b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
"Satz 1 gilt bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Falle des § 3 Satz 2 entsprechend."
5. Dem § 7 Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt:
"Die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 obliegt den Industrie- und Handelskammern. Für diese gelten die Sätze 4 und 5 entsprechend."
(Stand: 29.08.2018)
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