Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie")

Vom 12. Oktober 2018
(VkBl. Nr. 21 vom 15.11.2018 S. 754)



StV22/7345.2/22-1

Die Mitgliedstaaten müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2014/45 / EU sicherstellen, dass die Bescheinigung (HU-Prüfbericht) über die technische Überwachung mindestens die standardisierten Elemente der entsprechenden harmonisierten Unionscodes gemäß Anhang II angibt. Deshalb ist kurzfristig eine Änderung der HU-Richtlinie erforderlich.

Außerdem wird der Verweis auf das DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" für Wohnmobile aufgenommen.

Bezug nehmend auf Nummer 1.2.1 der Anlage VIII und Nummer 3 der Anlage VIIIa StVZO wird mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden die Änderung nachstehender Richtlinie bekanntgegeben. Die Änderung der "Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie")" vom 15. Dezember 2017, Verkehrsblatt 2017, Heft 23, Nr. 187, S. 1015 ist mit Datum der Veröffentlichung anzuwenden.

Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU)
und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie")

1. Nummer 1, Absatz 4 wird neu gefasst:

alt neu
Dies können sein (Beispiele):
  • technische Normen,
  • Standards der European Tire and Rim Technical Organisation (ETRTO),
  • Merkblätter des Verbandes der Technischen Überwachungsvereine,
  • Merkblätter des Kraftfahrt-Bundesamtes,
  • Richtlinien und Merkblätter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
"Dies können sein (Beispiele):
  • technische Normen,
  • Standards der European Tire and Rim Technical Organisation (ETRTO),
  • DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"
  • Merkblätter des Verbandes der Technischen Überwachungsvereine,
  • Merkblätter des Kraftfahrt-Bundesamtes,
  • Richtlinien und Merkblätter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)."

2. Nummer 3.3 wird neu hinter Nummer 3.2 eingefügt:

"3.3 Die im Rahmen der Hauptuntersuchung ausgestellte Prüfbescheinigung enthält in dieser Reihenfolge mindestens folgende Angaben, denen die entsprechenden unionsweit harmonisierten Codes vorangestellt werden:

Union
Code:
Angaben:
(1) Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN oder Fahrgestellnummer)
(2) Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs und Länderkennzeichen des Staats der Zulassung
(3) Ort und Datum der Prüfung
(4) Kilometerstand zum Zeitpunkt der Prüfung (falls vorhanden)
(5) Fahrzeugklasse (falls zutreffend)
(6) Festgestellte Mängel und deren Schwere
(7) Ergebnis der Prüfung
(8) Datum der nächsten Prüfung oder Ablaufdatum der vorliegenden Prüfbescheinigung (falls nicht anderweitig angegeben)
(9) Name der Prüforganisation oder Prüfstelle und Unterschrift bzw. Identität des für die Prüfung verantwortlichen Prüfers
(10) Sonstige Angaben

Zu Code (6) ist mindestens der vollständige Text aus Anlage 2 zu Nr. 4 zum Untersuchungspunkt (Position), zur Nummer, zum Grund für die Mangelfeststellung und die Mangelbewertung anzugeben.

Eine Erweiterung der harmonisierten Codes (z.B. um die Ziffer (11)) auf der ausgestellten Prüf bescheinigung ist unzulässig.

Der Untersuchungsbericht beinhaltet den Text: "Prüfbescheinigung nach Richtlinie 2014/45/EU " in Deutsch und Englisch."

3. Grund für Mangelfeststellung, Nummer D 6.1.3 b der Anlage 2 zu Nummer 4 wird neu gefasst:

alt neu
Zulässigkeit nicht nachgewiesen "Zulässigkeit oder Prüfung nach Nummer 7 des DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" für Kraftfahrzeuge nicht nachgewiesen"

ID: 181851

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.02.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion